Die SP Kanton Bern begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort das neue Landeskirchengesetz. Auf diese Weise kann das Verhältnis zwischen Kirche und Staat weiter geklärt werden. Allerdings dürfen die Neuerungen bei den Arbeitsbedingungen der Pfarrpersonen keine Verschlechterungen mit sich bringen. Weiter müssen alle Landeskirchen endlich die Gleichstellung von Frau und Mann gemäss Bundesverfassung garantieren.
Die SP Kanton Bern begrüsst das neue Landeskirchengesetz. Die SP versteht die vorliegende Totalrevision als weiteren Schritt zur Klärung des Verhältnisses zwischen Kirchen und Staat. Die SP geht davon aus, dass die drei Landeskirchen Volkskirchen bleiben, allen Menschen offenstehen und dass damit Radikalisierungen entgegengewirkt werden kann.
Ganz wichtig ist der SP, dass die Arbeitsbedingungen der Pfarrpersonen wegen dieser Gesetzesänderung keine Verschlechterung erfahren. Sowohl die Lösung GAV als auch die Übernahme des kantonalen Personalrechts sind mögliche Optionen für die Zukunft. Weiter verlangt die SP, dass die Landeskirchen in die Pflicht genommen werden, die Gleichstellung von Frau und Mann gemäss Bundesverfassung zu garantieren. Gerade die römisch-katholische Kirche hat hier noch grossen Nachholbedarf. Parteipräsidentin Ursula Marti dazu: «Dass das Priesteramt den Frauen vorenthalten wird, ist für eine Landeskirche inakzeptabel.»
Weiter unterstützt die SP, dass die Sockelbeträge jährlich an das Lohnsummenwachstum angepasst werden. Die SP möchte aber die Sockelbeträge an die Anzahl Mitglieder der drei Landeskirchen koppeln. Grossrat Adrian Wüthrich dazu: «Es ist nur logisch, dass bei einer Veränderung der Anzahl Mitglieder der Betrag in Zukunft entsprechend proportional verändert wird.»
Mit dem Finanzierungsmodell der „zwei Säulen“ ist die SP einverstanden, wobei noch ungeklärt ist, welche Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind. Aus Sicht der SP gehören unter anderem die allgemeine Seelsorge, die offene Jugendarbeit sowie die Sozialarbeit dazu.