Der aus den Diskussionen am runden Tisch entstandene Entwurf für die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes beinhaltet untragbare Kürzungen und bläht den administrativen Aufwand bei den Sozialdiensten auf. Die SP lehnt weitere Verschärfungen in der Sozialhilfe vehement ab und findet das „Anreizsystem“ mit einer reduzierten Leistungshöhe in den ersten Monaten nicht tragbar. Sollte das Sozialhilfegesetz tatsächlich so geändert werden, wird die SP Kanton Bern das Referendum ergreifen. Es gibt keinen Grund, arme Bewohnerinnen und Bewohner im Kanton Bern schlechter zu behandeln als in der übrigen Schweiz. Der vierte Sozialbericht hat eindrücklich aufgezeigt, dass der Kanton Bern ein Armutsproblem hat. Erst vor einem Monat wurden im Kanton Bern Kürzungen vorgenommen, da die revidierten SKOS-Richtlinien eingeführt wurden. Dies bedeutete für Alleinerziehende, grössere Familien, Kranke sowie junge Erwachsene eine Kürzung ihrer bisherigen Sozialhilfeunterstützung. Damit würde der Kanton Bern schweizweit eine äusserst fragwürdige Vorreiterrolle beim Sozialabbau übernehmen. Diese Entwicklung würde dem Kanton Bern schaden und wird von der SP vehement abgelehnt. Sollte die Vorlage vom Grossen Rat in dieser Form verabschiedet werden, ist für die SP das Referendum unumgänglich. Im Rahmen der Gespräche am Runden Tisch zur Sozialhilfegesetzrevision wurden weitere Kürzungen gefordert. Sozialhilfebeziehende sollen künftig zu Beginn nur eine reduzierte Sozialhilfe erhalten. Die Sozialdienste müssten nach drei Monaten entscheiden, ob die betroffene Person ihren Mitwirkungspflichten in genügendem Ausmass nachkommt andernfalls könnte diese Kürzung um weitere drei Monate verlängert werden. Nur für einzelne Personengruppen wie Alleinerziehende mit kleinen Kindern oder bedürftige Personen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen (working poor) sollen keine Kürzungen vorgenommen werden. Diese Kürzungsforderungen entsprechen in keiner Art und Weise den SKOS Richtlinien, sind realitätsfremd und für die Betroffenen untragbar. Sie erhöhen den administrativen Aufwand bei den Sozialdiensten massiv, da nicht mehr für alle dieselben Regel gelten. Das System schafft zudem Fehlanreize: Wer die reduzierte Einstiegsphase überstanden hat, muss mit allen Mitteln in der Sozialhilfe bleiben, um dem Risiko, bei einer erneuten Bedürftigkeit wieder auf tiefem Niveau einzusteigen, zu entgehen. «Das sogenannte Anreizsystem durch Leistungskürzung beim Einstieg ist schädlich und wird kontraproduktiv wirken, zudem ist es entwürdigend. Wer Sozialhilfe beantragen muss, ist zuvor durch alle anderen Netze gefallen.» sagt Ursula Zybach, Vizepräsidentin der SP Kanton Bern. Und Andrea Lüthi, Grossrätin ergänzt: «Die meisten Bedürftigen warten lange, bis sie sich beim Sozialdienst melden. Oft sind sie überschuldet und ihnen steht das Wasser bereits bis zum Hals».