Neues Energiegesetz: Grosser Erfolg für Berns Energiezukunft

Dank dem unermüdlichen Engagement der Energiedirektorin Barbara Egger-Jenzer (SP) und der SP/JUSO-Fraktion gelang heute ein Durchbruch für die Berner Energiezukunft. Der Grosse Rat hat mit der Totalrevision des Energiegesetzes die Grundlage für ein besseres Klima geschaffen. Mit der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien werden Hunderte von neuen regionalen Arbeitsplätzen geschaffen.

Die Vizepräsidentin der SP/JUSO-Fraktion, Flavia Wasserfallen sieht Handlungsbedarf: «40 Prozent der klimaschädigenden CO2-Emissionen stammen aus dem Gebäudebereich. Diese Emissionen können problemlos auf null gesenkt werden. Ohne Massnahmen passiert aber nichts!» Die SP ist deshalb erfreut, dass der Grosse Rat zusammen mit der Regierung dieses Potenzial anpacken will.

Sinnvolles Gebäudeenergieausweis-Obligatorium

Wer ein Haus besitzt, das vor 1990 gebaut und seither nie gesamterneuert wurde, muss innert 10 Jahren einen Gebäudeenergieausweis erstellen lassen. Die HausbesitzerInnen erhalten dank diesem sinnvollen Instrument eine transparente und hilfreiche Analyse der Energiebilanz ihres Hauses und Empfehlungen für eine energetische Sanierung.

Namhafte Finanzbeiträge
Wer sich dazu entschliesst, die Energiebilanz seines Hauses zu verbessern, kann von namhaften Finanzbeiträgen von Bund und Kanton profitieren. Dank diesen Finanzhilfen können Sanierungswillige unterstützt werden, die die hohen Investitionen nicht tragen könnten oder scheuen.

Befristete Förderabgabe

Die Umsetzung des neuen Energiegesetzes ist nicht gratis. Zur Finanzierung der Massnahmen hat der Grosse Rat eine zeitlich befristete Förderabgabe auf Strom beschlossen, die einen durchschnittlichen Haushalt mit 2 bis 4 Franken pro Monat belasten. «Diese Abgabe ist tragbar, denn damit können wir das Klima schonen und Arbeitsplätze schaffen. Wenn ein Haushalt alle elektronischen Geräte ausschaltet und nicht auf Standby hält, kann man bis zu 90 Franken pro Jahr sparen. Somit hat man die Förderabgabe bereits wieder kompensiert!», rechtfertigt Wasserfallen diese Förderabgabe.

Keine Sanierungspflicht

Die SP bedauert die Streichung der Sanierungspflicht für die Häuser der schlechtesten Effizienzkategorie. Ohne Sanierungspflicht können BesitzerInnen nicht dazu angehalten werden, ihre Energieschleudern zu sanieren. Die SP ist aber überzeugt, dass die Mehrheit der HausbesitzerInnen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten will und von den Möglichkeiten des neuen Energiegesetzes profitieren wird.

Armutszeugnis für die Bürgerlichen

Die SP nimmt ausserdem zur Kenntnis, dass die SVP, die EDU sowie die Mehrheit von FDP und BDP das Gesetz bis zum Schluss bekämpft haben. «Heute hat sich auch gezeigt, wer ewig gestrig ist. Dass die Bürgerlichen im Jahr 2010 Massnahmen für einen sparsamen Umgang mit Energie und die Förderung erneuerbarer Energien ablehnen, ist ein Armutszeugnis.» konstatiert Wasserfallen.

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