Von einer Senkung der Handänderungssteuer profitieren nur wenige. Wenn der Kanton aber weiter abbauen muss, trifft es alle: den Mittelstand genauso wie die sozial Schwächsten. Den über 60 Prozent Berner Mieterinnen und Mieter bringt die Vorlage nichts. Die Änderung des Gesetzes betreffend die Handänderungssteuer bringt einen minimalen Nutzen für einige wenige, aber einen grossen Schaden für den Kanton Bern und die breite Bevölkerungsmehrheit. Wer Grundeigentum (eine Wohnung, ein Haus, ein Grundstück) erwirbt, müsste künftig auf den ersten 800‘000 Franken keine Steuern mehr bezahlen. Damit würden jene steuerlich begünstigt, die es eigentlich gar nicht nötig haben. Denn Wohneigentum können sich viele nicht leisten. Es würden also einmal mehr nur die Wohlhabenden profitieren, während der Grossteil der Bevölkerung leer ausginge. SP-Vizefraktionspräsident Adrian Wüthrich sagt dazu: «Von der Senkung der Handänderungssteuer profitieren nur die Hausbesitzenden, die in Zukunft ein Haus bauen oder kaufen. Den über 60 Prozent Berner Mieterinnen und Mieter bringt die Vorlage nichts.» Auch aus Perspektive von Wohneigentümer/innen ist die Handänderungssteuer tragbar. Die gewöhnliche Bernerin, der gewöhnliche Berner erwirbt in ihrem resp. seinem Leben (wenn überhaupt) meistens nur ein- oder zweimal Wohneigentum. Dabei kann die Handänderungssteuer durchaus zugemutet werden. Daneben entfaltet die Handänderungssteuer eine hemmende Wirkung auf den Landverschleiss und die Spekulation mit Wohneigentum. Aus diesen Gründen muss die Handänderungssteuer solange beibehalten werden, bis eine alternative Steuer in Kraft tritt, welche griffige Werkzeuge gegen den Landverbrauch und die Spekulation zur Verfügung stellt und die Ertragsausfälle kompensiert. Ein interkantonaler Vergleich zeigt, dass die Regelung der Besteuerung des Grundeigentumserwerbs im Kanton Bern in keiner Art und Weise überdurchschnittlich ist. Die Nachbarskantone Freiburg und Neuenburg erheben bei einer Handänderung beispielsweise massiv höhere staatliche Abgaben. Die steuerliche Attraktivität des Kantons Bern würde mit einer Annahme der Vorlage in keiner Art und Weise verbessert – stattdessen verlöre der Kanton Bern aber finanzpolitischen Handlungsspielraum, der anderswo weit gewinnbringender eingesetzt werden könnte. Die Änderung der Handänderungsteuer würde beim Kanton ein Finanzloch von 25 Millionen Franken verursachen. Die Kantonsfinanzen lassen aber keine Reduktion der Einnahmen zu. Diese Ausfälle müssten kompensiert werden. Nachdem der Kanton Bern schon im letzten Jahr riesige Abbaubaumassnahmen bei Gesundheit und Bildung beschlossen hat, kämen noch weitere dazu. Wird bei den Spitälern und den Schulen gespart, so trifft das alle: den Mittelstand und die sozial Schwächsten. Von dieser Vorlage profitieren nur wenige Wohlhabende. Die Zeche bezahlen aber wir alle zusammen, weil dann der Kanton Bern weitere Abbaumassnahmen beschliessen müsste. Deshalb braucht es unbedingt ein Nein zur Änderung der Handänderungssteuer am 18. Mai 2014. Die SP macht im parteipolitisch breit zusammengesetzten Komitee «Nein zur Änderung der Handänderungssteuer» mit und kämpft für finanz- und steuerpolitisches Augenmass und Verantwortung.