Mehr Autonomie für Menschen mit Behinderung – aber ohne Sparübung!

Die SP Kanton Bern unterstützt die Schaffung einer Abrechnungsplattform für das neue Finanzierungsmodell im Behindertenbereich. Die dazu notwendigen Investitionen, welche hauptsächlich die Verwaltung entlasten, dürfen nicht auf dem Buckel von Menschen mit Behinderung amortisiert werden. Die SP unterstützt zudem die neue Spitalversorgungsplanung, allerdings ohne grosse Hoffnungen, dass die drohende Kostenexplosion im Gesundheitswesen damit verhindert werden kann.

Die SP Kanton Bern ist überzeugt vom schweizweit wohl fortschrittlichsten Behindertenkonzept, das den Betroffenen deutlich mehr Autonomie garantiert. Die SP ist erfreut über den positiven Fortschritt des Projekts Vibel. Mit der Schaffung einer zentralen Abrechnungsplattform will die Regierung nun das noch fehlende Puzzleteil schaffen und damit die Abrechnung der Leistungen erleichtern und auch die Verwaltung bei der Bewältigung der zukünftigen Aufgaben entlasten. Die SP ist überzeugt, dass die geplante Summe von rund 3 Millionen Franken gut investiert ist.

Die SP fordert jedoch, dass die anfallenden Kosten des Projekts und insbesondere jene der geplanten Abrechnungsplattform nicht zu tieferen Beiträgen an Menschen mit Behinderung führen dürfen. Patric Bhend, Vizekommissionspräsident der GSOK, meint dazu: «Die SP wird im Grossen Rat dafür kämpfen, dass dieser von der Mehrheit der Gesundheitskommission bewusst begangene Systemfehler noch korrigiert wird.»

Die SP befürwortet die neue Spitalversorgungsplanung. Sie bezweifelt jedoch, dass damit die drohende Kostenexplosion verhindert werden kann. Fraktionspräsidentin Elisabeth Striffeler sagt dazu: «Die bürgerlichen Parteien haben beim Spitalversorgungsgesetz leider dafür gesorgt, dass der Kanton Bern kaum Möglichkeiten zur Steuerung besitzt. Solche wären jedoch insbesondere in Bezug auf eine mögliche Mengenausweitung zwingend nötig.» Eine Steuerung müsste ebenfalls bei der hauptsächlich in Privatspitälern zu beobachtende Überversorgung mit gewissen hochrentablen Leistungen erfolgen. Für beide Punkte fehlen aufgrund des ungenügenden Spitalversorgungsgesetzes griffige Instrumente.

Die heute vorliegende Spitalversorgungsplanung zeigt die vielen Schnittstellen zur Vor- und Nachgelagerten Gesundheitsversorgung auf. Die aktuelle Planung geht jedoch nur bis zur Türschwelle der Spitäler und Psychiatrien. Die SP fordert deshalb, dass der Kanton zukünftig eine Gesundheitsversorgungsplanung erstellt, welche konkret aufzeigt, wie die Lücken hin zu einer integrierten Gesundheitsversorgung geschlossen werden können.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed