Kein Zurückkrebsen bei der Neubewertung der Grundstücke!

Die SP Kanton Bern unterstützt mit Überzeugung die Vorlage des Regierungsrats zur Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Gebäude. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und überfällig. Den Antrag der Fiko-Mehrheit, den Zielwert für die Neubewertung herunterzuschrauben, kritisiert die SP scharf. Das wäre ein Stehenbleiben auf halbem Weg. Mit den tieferen amtlichen Werten würden Gemeinden und Kanton um wichtige Einnahmen geprellt.

Die letzte Bewertung der Grundstücke im Kanton Bern stammt von 1999 und ist längst überholt. Liegenschaftsbesitzer versteuern heute im Durchschnitt nur noch die Hälfte des effektiven Werts. Bei solch erheblichen Veränderungen ist eine Neubewertung gesetzlich vorgeschrieben. «Es ist ein Versäumnis, dass dies nicht schon früher geschah, obwohl dies die SP forderte», sagt Grossrat und Fiko-Mitglied Daniel Wyrsch.

Es ist deshalb höchste Zeit, die Neubewertung an die Hand zu nehmen. Damit kann die Gleichbehandlung der Regionen wieder hergestellt werden, denn die amtlichen Werte haben sich seit 1999 regional sehr unterschiedlich entwickelt. Es gibt heute sowohl stark unterbewertete sowie auch überbewertete Gebäude je nach Gemeinden und Regionen. Zudem darf nicht sein, dass Liegenschaftsbesitzer gegenüber Mieterinnen und Mietern steuerlich begünstigt werden.

Nachdem sich der Grosse Rat endlich dazu durchgerungen hat, die Neubewertung in Auftrag zu geben, will nun die Fiko-Mehrheit per Antrag wieder zurückkrebsen. Sie will den Zielwert für die Neubewertung von 77 % – was bereits ein hoher Abschlag ist – auf nur 70 % senken. Die SP Kanton Bern kritisiert das scharf: «Damit wird die Neubewertung nur teilweise vollzogen – den Gemeinden und dem Kanton entgehen dadurch jährlich 34 bzw. 15 Millionen Franken,» sagt Parteipräsidentin Ursula Marti. Zudem ist es rechtlich fragwürdig, ob der Grosse Rat überhaupt befugt ist, den Zielwert festzusetzen. Das obliegt nämlich der Schatzungskommission.

Im Weiteren befand die Finanzkommission über diverse Nachkredite. Dazu hält die SP insgesamt fest, dass die Häufung der Nachkredite ein Zeichen ist, dass der harte Sparkurs, vorgegeben vom bürgerlichen Parlament, nicht einzuhalten ist. Insbesondere die Kürzung des Sachaufwands über 53,6 Mio für das Jahr 2016 konnte nicht eingehalten werden. Sie führte etwa beim Amt für Informatik und Organisation in der Finanzdirektion zu einem Nachkredit von 4.6 Mio und ist auch einer der Gründe für den Kesb-Nachkredit in der Justizdirektion über 10,9 Mio. Der grössere Teil des Kesb-Nachkredits (6,7 Mio) fällt allerdings auf die Rückstellung für die nachträgliche Vergütung von Infrastrukturkosten an die Gemeinden nach einem entsprechenden Gerichtsentscheid.

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