JA zur Einführung der dringlichen Gesetzgebung

Es kommt nicht oft vor, dass eine Verfassungsänderung im Grossen Rat einstimmig angenommen wird. So war es aber mit der «Einführung der dringlichen Gesetzgebung» der Fall, über die wir am 3. März 2024 abstimmen werden. Weshalb war dem so? Einerseits war der Handlungsbedarf klar: Während der Corona-Pandemie zeigte sich, dass dem Kanton Bern das Instrument der dringlichen Gesetzgebung fehlt (so wie es andere Kantone und die nationale Ebene kennen. Regelungen, die keinen Aufschub erlauben, sollen sofort in Kraft gesetzt werden. Andererseits wurden für solche Gesetzgebungen die Hürden hoch gesetzt, damit sie eine möglichst breite Legitimation erhalten. Und nicht möglich bleiben dringliche Verfassungsänderungen.

Wir erinnern uns: Die Pandemie forderte die ganze Gesellschaft, insbesondere auch die Behörden aller Ebenen besonders heraus. Bund und Kantone mussten die Lage oft im Wochentakt neu beurteilen und entscheiden, welche Massnahmen getroffen werden mussten. Sie sind die einzigen Institutionen, die in solchen Krisenzeiten die Wirtschaft und Gesellschaft unterstützen und dafür sorgen können, dass der Schaden begrenzt wird und dass die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, um grosse Nachteile zu vermeiden. Die Schweiz war wohl das einzige Land, das diese Krise mit so ausgebauten demokratischen Rechten (auf eidgenössischer Ebene gab es zum Covid-Gesetz drei Abstimmungen) durchgestanden und gut bewältigt hat. Die Analyse zeigte dennoch, dass unser System in solchen Krisenzeiten zwar grundsätzlich funktioniert, es aber gewisse Anpassungen braucht. So mussten die bestehenden gesetzlichen Grundlagen extensiv ausgelegt werden, um Massnahmen darauf abstützen zu können wie z.B. die Härtefallmassnahmen für Unternehmen. Neben der Verfassungsänderung hat der Grosse Rat noch Gesetzesänderungen beschlossen, die insbesondere die demokratische Mitwirkung und die Rechtsstaatlichkeit in Krisen stärken oder die Handlungsfähigkeit des Parlaments aufrechterhalten sollen. Dazu gehören der Einbezug des Parlaments in der Verordnungsgebung, insbesondere mit einer Konsultationspflicht.

Die Schaffung der Möglichkeit zur dringlichen Gesetzgebung in ausserordentlichen Lagen stärkt die Rechtsstaatlichkeit. Die Hürden dafür sollen auch bewusst hoch gesetzt werden. Nötig ist für ein dringliches Gesetz ein Mehr von zwei Dritteln der Grossratsmitglieder, also eine Zustimmung von 107 Ratsmitgliedern. Zudem werden dringliche Gesetze nachträglich dem obligatorischen Referendum unterstellt. Die Volksabstimmung hat spätestens 6 Monate nach dem Inkrafttreten zu erfolgen.

Die SP-JUSO-Fraktion hat der Verfassungsänderung einstimmig zugestimmt.

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