Bundesgericht stützt Position der SP erneut

Die SP Kanton Bern ist hocherfreut über das Bundesgerichtsurteil zur Neubewertung der Grundstücke. Der vom Grossen Rat beschlossene Medianwert von 70% für die amtliche Bewertung von Liegenschaften verstösst gegen Bundesrecht. Das Bundesgericht stützt damit erneut die Position der SP Kanton Bern.

Nachdem das Bundesgericht den Grossen Rat 2019 schon ein erstes Mal zurückgepfiffen hat, folgt nun die Bestätigung. Der vom Grossen Rat beschlossene Medianwert von 70% für die amtliche Bewertung von Liegenschaften verstösst gegen Bundesrecht, wie das Bundesgericht in seinem heutigen Urteil (BGer 2C_418/2020) festhielt. Die SP warnte mehrfach, dass sich der Grosse Rat juristisch auf dünnes Eis begebe, weil damit der vom Bundesgericht definierte Mindestwert bei der Hälfte der Liegenschaften unterschritten würde. Nun muss der Kanton Bern rasch handeln und den Zielwert von 77% umsetzen. Sonst entgehen dem Kanton Bern wichtige Steuereinnahmen. Co-Präsident Ueli Egger ist hocherfreut über das Bundesgerichtsurteil: «Das ist ein wichtiges Urteil für einen Grossteil der Bevölkerung. Die SP wehrt sich vehement gegen eine steuerliche Bevorzugung der Hauseigentümer gegenüber den Mietern.»

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