Seriöse Vernehmlassung nicht möglich

Die SP Kanton Bern weist die Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote ohne inhaltliche Stellungnahme an die Gesundheits- und Fürsorgedirektion zurück. Die SP fordert eine umgehende Überarbeitung der Vernehmlassungsunterlagen sowie eine Abstimmung auf die anderen laufenden Revisionen.

Die SP Kanton Bern weist die Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote ohne inhaltliche Stellungnahme zurück. Mit Bedauern muss die SP feststellen, dass eine sinnvolle Vernehmlassung zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Dies aus den folgenden drei Gründen:

  • Bei den Vernehmlassungsunterlagen fehlt eine Synopse gänzlich. Dadurch ist ein Vergleich der alten und neuen Gesetzesartikel sehr aufwendig, wenn nicht gar unmöglich.
  • Momentan laufen in der Gesundheits- und Fürsorgedirektion schon mehrere Verfahren zur dieser Thematik (Sozialhilfegesetz, Angebote zur sozialen Integration, Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich). Ohne deren genaue Resultate zu kennen, ist eine seriöse Stellungnahme zum Gesetz über die sozialen Leistungsangebote nicht möglich.
  • Offenbar wurden mehrere betroffene Verbände (Verband Bernischer Gemeinden, Berner Konferenz für Sozialhilfe) im Vorfeld gar nicht erst begrüsst. Gerade bei einer so grossen Revision wäre dies unerlässlich.

Die SP verlangt deshalb von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion sowie dem zuständigen Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, dass die Vernehmlassungsunterlagen überarbeitet und insbesondere mit einer Synopse ergänzt werden. Weiter fordert die SP, dass die Vernehmlassung erst fortgeführt wird, wenn das Sozialhilfegesetz in Kraft ist, die erwähnten Vernehmlassungen abgeschlossen und die Gespräche mit den betroffenen Verbänden geführt sind. Vizeparteipräsidentin und GSOK-Mitglied Margrit Junker sagt dazu: «Wir erwarten, dass sich die Gesundheits- und Fürsorgedirektion an die elementarsten Spielregeln hält. Unter den gegebenen Umständen ist eine seriöse Vernehmlassung ausgeschlossen.»

Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Bern

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