Kurzsichtiges Sparen bei der Integration!

Die SP Kanton Bern kritisiert das Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Das Ziel des Gesetzes ist vor allem das Einsparen von Kosten, Integrationsbestrebungen werden an sogenannte regionale Partner übertragen. Massnahmen zur Arbeitsintegration von Geflüchteten fehlen zudem gänzlich.

Die SP Kanton Bern ist sehr kritisch gegenüber dem Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich, da dessen Ziel vor allem das Kostensparen zu sein scheint: Während zahlreiche Möglichkeiten aufgeführt sind, Flüchtlingen und asylsuchenden Menschen die finanzielle Unterstützung zu kürzen, werden zentrale Integrationsbestrebungen in unbestimmter Art so genannten regionalen Partnern übertragen. Diese haben in der Erfüllung ihrer Aufgaben weitestgehend freie Hand, einziges Kriterium ist der Preis. Dieses Vorgehen ist unhaltbar, denn echte Integration ist keine Frage der Effizienz. Stossend ist dabei zudem, dass die Anforderungen an diese Partner nicht festgelegt sind. Offen ist unter anderem, was in den Leistungsverträgen festgehalten wird, inklusive zentrale Punkte wie die Anforderungen bezüglich Ausbildung des Personals.

Das Ziel im Asyl- und Flüchtlingsbereich ist die Integration der betroffenen Menschen. Wenn hier so kurzsichtig gespart wird, entstehen längerfristig höhere Sozialkosten. Dies hat auch der Bund erkannt, deshalb hat er die Integrationszulagen an die Kantone massiv erhöht. «Beim vorliegenden Gesetz hat man dagegen den Eindruck, es geht darum, den Druck auf die Menschen zu erhöhen und möglichst viele Möglichkeiten zu schaffen, um die finanzielle Unterstützung zu reduzieren. Das Ziel des SAFG muss aber die Integration sein und nicht die Bestrafung», kritisiert Grossrätin Regina Fuhrer-Wyss.

Daneben ist auch das Vorgehen allgemein zumindest fragwürdig: Die Bezugnahme auf das Sozialhilfegesetz, welches bist zur Abstimmung über den Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe» noch nicht rechtskräftig ist; die Ausschreibung für die Partnerabkommen im 4. Quartal 2018, obwohl das vorliegende Gesetz noch gar nicht in Kraft ist; das massive Delegieren auf Verordnungsstufe, womit zentrale Aufgaben allein im Ermessen des Regierungsrates liegen. Das alles deutet auf ein überstürztes Vorgehen hin, die dieser wichtigen Gesetzesgrundlage nicht würdig ist.

Vernehmlassungsantwort

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