Keine Kürzungen beim Grundbedarf

Die SP-JUSO-PSA-Fraktion stellt sich vehement gegen die Revision des Sozialhilfegesetzes. Im Hinblick auf die zweite Lesung in der März-Session reicht die Fraktion nochmals zwei Abänderungsanträge ein. Sie verlangt damit die Streichung zweier Absätze im Artikel 31. Gemäss Artikel 31 a) und b) soll zukünftig der Grundbedarf beim Lebensunterhalt um 8% gekürzt werden, bei manchen Gruppen sogar bis zu 30%. Würde der Grundbedarf beim Lebensunterhalt um 30% gekürzt, dann würden beispielsweise für das Essen nur noch 3.80 Franken zur Verfügung stehen. Für Fraktionspräsidentin Elisabeth Striffeler ist klar, dass ein menschenwürdiges Leben so nicht möglich ist und arme Menschen noch mehr diskriminiert würden. Besonders betroffen sind Kinder, machen sie doch 30% der Sozialhilfebeziehenden aus. Die Fraktion hat zudem grosse Bedenken, dass diese Kürzungen die Grundrechte verletzen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht kritisierte Hartz IV aus ähnlichen Gründen. Es ist somit gut möglich, dass auch die Änderungen im Sozialhilfegesetz mit Erfolg eingeklagt werden.

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