Klarheit schaffen bei den hängigen Wohninitiativen

Fast drei Jahre nach Annahme der Stadt Berner Wohninitiative ist diese weiterhin juristisch blockiert. Seit nun mehr zwei Jahren ist das Dossier bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion hängig. Die SP Kanton Bern befürchtet eine politisch motivierte Rechtverzögerung und reicht deshalb eine Interpellation ein.

Am 18. Mai 2014 wurde die Wohninitiative von den Stimmberechtigten der Stadt Bern mit einem Ja-Stimmenanteil von 72 % angenommen. Am 18. März 2015 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Initiative genehmigt und eine Kollektiveinsprache dagegen abgewiesen. Die Einsprechenden haben darauf beim Rechtsamt der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) gegen die Genehmigung Beschwerde eingereicht. Diese Beschwerde ist nach zwei Jahren immer noch hängig. SP Grossrat Stefan Jordi sagt dazu: «Obwohl die Stadt Berner Stimmbevölkerung sich sehr klar für mehr preisgünstigen Wohnraum ausgesprochen hat, kann die Initiative nach drei Jahren noch immer nicht umgesetzt werden.»

Unterdessen hat die Könizer Stimmbevölkerung am 12. Februar 2017 mit 57% Ja-Stimmen einem ähnlichen Anliegen zugestimmt. SP Grossrat Luc Mentha meint dazu: «Wird die Beurteilung einer Beschwerde gegen die vergleichbare Könizer Initiative ähnlich lange dauern, müsste man von einer politisch motivierten Rechtsverzögerung sprechen.» Um dem entgegenzuwirken, reichen die beiden SP Grossräte Mentha und Jordi eine Interpellation ein. Der Regierungsrat und insbesondere die zuständige JGK sollen erklären, wieso die Behandlung der Beschwerde so lange dauert und wieso ein Anliegen, das von der Stimmbevölkerung so deutlich unterstützt wird, nicht mehr Priorität erhält. Im Weiteren möchten die Interpellanten wissen, was die Regierung ihrerseits unternimmt, um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen.

Interpellation zu den Wohninitiativen

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