Die SP Kanton Bern begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort die Totalrevision des Straf- und Massnahmenvollzug zum Justizvollzug. Allerdings lehnt die SP allfällige Privatisierungen des Justizvollzugs klar ab. Der Justizvollzug muss zwingend eine Staatsaufgabe bleiben.
Die SP Kanton Bern nimmt die Totalrevision des Straf- und Massnahmenvollzugs und die Umbenennung des Titels in Justizvollzug positiv zur Kenntnis. Dadurch können diverse Gesetzesänderungen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene aufgenommen werden.
Allerdings lehnt die SP allfällige Privatisierungen des Justizvollzugs klar ab. So kommt es für die SP nicht infrage, dass zukünftige private Einrichtungen den Vollzug von Freiheitsstrafen übernehmen würden. Das Gleiche gilt für den Transport und für die Sicherheit von eingewiesenen Personen. Weiter möchte die SP privaten Sicherheitsunternehmen nicht die gleichen Kompetenzen geben, wie den kantonalen Vollzugsstellen. SP-Grossrat Adrian Wüthrich dazu: «Es darf nicht sein, dass private Organisationen und Personen derart einschneidende Kompetenzen zur Einschränkung der Grundrechte erhalten.» Und Parteipräsidentin Ursula Marti ergänzt: « Der Justizvollzug ist eine Staatsaufgabe und muss von staatlichen Stellen ausgeführt werden.»
Zudem fehlt der SP ein klares Bekenntnis, dass alle involvierten Stellen im Kanton Bern das Ziel der Resozialisierung verfolgen. Dies soll erst in einer Verordnung definiert werden. Das ist der SP zu wenig. Deshalb verlangt sie einen entsprechenden Zweckartikel im Gesetz selber. Am grundsätzlichen Ziel der Resozialisierung von eingewiesenen Personen muss festgehalten werden.