Der Regierungsrat hat heute die Vernehmlassung zum totalrevidierten Gesetz über die bernischen Landeskirchen (Landeskirchengesetz) eröffnet. Die SP Kanton Bern begrüsst die rasche Totalrevision und die Umsetzung der Planungserklärungen des Grossen Rates zum Bericht über das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern. Erstmals sollen die historischen Rechtstitel von 1804 politisch definiert werden. Die grössere Autonomie der Landeskirchen soll nicht zu Verschlechterungen beim Personal führen. Für die SP Kanton Bern ist klar, dass die Frage der Anerkennung weiterer Religionen parallel zum Gesetz gestartet werden muss.
Mit den Vorschlägen des Regierungsrates wird das Verhältnis von Kirche und Staat im Kanton Bern modernisiert und weiterentwickelt. Es kommt nicht zu einer Trennung des Verhältnisses, sondern zu einer Klärung des Verhältnisses zum Kanton und zu einer Stärkung der Landeskirchen. Diese Klärung begrüsst die SP Kanton Bern wie Parteipräsidentin Ursula Marti ausführt: «Die Richtung stimmt, das Gesetz darf aber nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei den Landeskirchen führen.» So wird die SP Kanton Bern den Vorschlag, die Landeskirchen zu verpflichten einen GAV mit den Personalvertretungen abzuschliessen, unterstützen. Die vorgeschlagenen Vorgaben an die Landeskirchen wie Berücksichtigung der rechtsstaatlichen Grundsätze und demokratischen Strukturen sind eine gute Diskussionsbasis. Die SP Kanton Bern wird prüfen, ob es weitere Vorgaben braucht.
Explizit begrüsst die SP Kanton Bern die erstmalige politische Definition was die historischen Rechtstitel von 1804 den Kanton Bern über 200 Jahre später noch kosten sollen. Grossrat Adrian Wüthrich erachtet dies als wichtig bei der Diskussion über das Verhältnis zwischen Landeskirchen und Kanton Bern: «Der Grosse Rat kann damit entscheiden, wie viel Geld er für die Arbeit der Landeskirchen sprechen will und weiss dank der neu vorgesehenen Berichterstattung, für was die Landeskirchen das Geld verwenden.» Der SP Kanton Bern ist es wichtig, dass die Leistungen, welche die Landeskirchen im gesamtgesellschaftlichen Interesse erbringen, nicht gefährdet werden.
Der Regierungsrat führt aus, dass er eine Religionsstrategie ausarbeitet. Die SP Kanton Bern fordert, dass diese Strategie parallel zur Diskussion über die Landeskirchen geführt wird. Die Anerkennung weiterer Religionen ist für die SP Kanton Bern zu prüfen. Verbunden mit einer Anerkennung könnten Rechte und Pflichten geregelt werden, beispielsweise die Ausbildung von Geistlichen nach Schweizer Standard.