Klares Nein zur Revision des Sozialhilfegesetztes!

Die SP Kanton Bern lehnt die geplanten Kürzungen im Sozialhilfegesetz klar ab. Die Revision weist kein konkretes Ziel auf, sondern bewirtschaftet nur diffuse Vorurteile gegenüber Sozialhilfebeziehenden. Die SP beantragt die Verschiebung der Revision auf 2019. Sollte das Sozialhilfegesetz tatsächlich in dieser Form verabschiedet werden, ergreift die SP das Referendum.

Die SP Kanton Bern lehnt alle Punkte dieser Revision ab. Wer neu Sozialhilfe bezieht, würde automatisch 15% weniger Unterstützung erhalten. Damit soll ein Anreiz zur Kooperation geschaffen werden. Dieses angebliche Anreizsystem wird nicht funktionieren. Wenn schon müsste ein Anreizsystem eine Belohnung in Aussicht stellen und nicht von vornherein abstrafen. So wie es nun geplant ist, werden Menschen, die Anrecht auf Unterstützung haben, auf Vorrat bestraft, anstatt in dieser wichtigen und entscheidenden Anfangsphase unterstützt.

Mit der Revision erhofft man sich anscheinend eine Senkung der Kosten. Es ist aber höchst fraglich, ob mit dieser Vorlage tatsächlich Kosten gespart werden könnten. Der zusätzliche administrative Aufwand würde eher noch weitere Kosten generieren. Zudem ist es unverständlich, wieso überhaupt noch mehr gespart werden soll. Die Sparvorgabe, die sich aus der Motion Studer ergibt, wurde mit Abbaumassnahmen im Umfang von ca. 27 Mio. schon längst übertroffen. Zudem haben die Fallzahlen und die Nettokosten in den letzten Jahren sogar abgenommen. Es ist somit unklar, was überhaupt das Ziel dieser Revision ist. Die SP Kanton Bern hat den Eindruck, dass es bei dieser Vorlage gar kein konkretes Ziel gibt, sondern vielmehr diffuse Vorurteile gegenüber Sozialhilfebeziehenden bewirtschaftet werden sollen.

Vizepräsidentin Ursula Zybach sagt: «Die vorliegende Revision ist eine Farce. Sie hat weder ein klares Ziel noch sind positive Auswirkungen zu erwarten.» Und Grossrätin Andrea Lüthi ergänzt: «Die SP Kanton Bern beantragt, dass die Sozialhilfegesetz-Revision wie ursprünglich geplant auf 2019 verschoben wird. Bis dahin kann man die Vorlage überarbeiten, die Auswirkungen der revidierten SKOS-Richtlinien evaluieren sowie politisch und fachlich anerkannte Lösungen suchen.» Parteipräsidentin Ursula Marti betont zudem: «Sollte das Sozialhilfegesetz tatsächlich in dieser Form verabschiedet werden, ergreift die SP das Referendum!»

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