Keine weiteren Kürzungen bei der Sozialhilfe!

Auf den 1. Mai müssen die Sozialdienste im Kanton Bern die revidierten SKOS-Richtlinien einführen. Dies bedeutet für Alleinerziehende, grössere Familien, Kranke sowie junge Erwachsene eine Kürzung ihrer bisherigen Sozialhilfeunterstützung. Die von bürgerlicher Seite am runden Tisch gestellten zusätzlichen Kürzungsforderungen sind fachlich falsch und für die Betroffenen entwürdigend. Die SP lehnt sie vehement ab. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS hat letztes Jahr ihre Richtlinien überarbeitet. Die Schweizerische Sozialdirektorenkonferenz SODK empfahl den Kantonen, diese revidierten Richtlinien zu übernehmen. Damit gab man dem politischen Druck nach Leistungskürzungen nach, obwohl Studien deutlich gezeigt haben, dass die Sozialhilfeansätze eigentlich zu tief sind und erhöht werden müssten. Der Regierungsrat ist nun der Empfehlung der SODK gefolgt und führt im Kanton Bern per 1. Mai 2016 die neuen SKOS-Richtlinien ein. Alleinerziehende erhalten ab diesem Termin 100 Franken Sozialhilfe pro Monat weniger als vorher. Auch bei Familien mit vier und mehr Kindern sowie bei den jungen Erwachsenen wird gespart. Und Kranken und Nichterwerbsfähigen wird die bisherige Minimale Integrationszulage MIZ von 100 Franken gestrichen. Nicht akzeptabel ist, dass der Kanton Bern nicht die aktuellen SKOS-Beträge übernimmt, sondern an den alten Grundbeträgen von 2013 festhält ohne die seither aufgelaufene Teuerung auszugleichen. Konkret bedeutet dies, dass eine vierköpfige Familie bereits jetzt monatlich 20 Franken weniger erhält, als ihr nach SKOS zustehen würde. Aber dieser Leistungsabbau genügt den Bürgerlichen nicht. Im Rahmen der Gespräche am Runden Tisch zur Sozialhilfegesetzrevision fordern sie weitere Kürzungen. So sollen Sozialhilfebeziehende künftig zu Beginn nur eine reduzierte Sozialhilfe erhalten. Damit würde der Kanton Bern schweizweit eine äusserst fragwürdige Vorreiterrolle beim Sozialabbau übernehmen. Diese Entwicklung schadet dem Kanton und wird von der SP vehement abgelehnt. Dass die neuen SKOS-Richtlinien ausgerechnet am 1. Mai umgesetzt werden, entbehrt nicht einer gewissen Ironie: kein Tag wird so stark mit dem Einsatz für Arbeitnehmende und sozial Benachteiligte verbunden. An diesem wichtigen Tag müssen wir deshalb auch für Personen, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, kämpfen. Für die SP Kanton Bern ist klar: Der verfassungsmässig garantierte Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben muss geschützt bleiben. Jeder weitere Leistungsabbau wird abgelehnt. «Wer Sozialhilfe beantragen muss, ist zuvor durch alle anderen Netzte gefallen. Ihm grundlos während der ersten 6 Monate die Sozialhilfe zu kürzen und dabei von einem Anreizsystem zu sprechen, ist zynisch und entwürdigend», sagt Andrea Lüthi, Grossrätin. Und Ursula Zybach, Vizepräsidentin der SP Kanton Bern, ergänzt: «Falls die von den Bürgerlichen geforderten Verschärfungen bei der Sozialhilfe durchkommen, wird die SP das Referendum ergreifen. Die Abstimmung zu den Prämienverbilligungen hat gezeigt, dass die Bevölkerung nicht mehr bereit ist, immer nur bei der sozialen Sicherheit zu sparen.»

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