Die von Regierungsrat Neuhaus heute verkündeten Erhöhungen der Prämienverbilligungen ist dem erfolgreichen Referendum von SP, Grünen und weiteren Organisationen zu verdanken. Die Wiedereinführung der Familienkategorie und die Erhöhung der Beiträge sind zu begrüssen, reichen aber noch nicht aus. Der Einsatz gegen den masslosen Abbau bei den Prämienverbilligungen, verursacht durch Regierungsrat Neuhaus und die bürgerliche Grossratsmehrheit, hat sich gelohnt. Regierungsrat Neuhaus muss nun seinen Kurs ändern und legt heute eine Verordnung mit erhöhten Prämienverbilligungen vor. Die SP fühlt sich in ihrer Politik bestätigt und freut sich, dass das gewonnene Referendum erste konkrete Auswirkungen hat. Die SP Kanton Bern begrüsst die Wiedereinführung der Familienkategorie sowie die Erhöhung der Verbilligungen in fast allen Kategorien. Diese ist dringend nötig, denn die hohen Krankenkassenprämien belasten sehr viele Haushalte stark – nicht nur bei den Einkommensschwächsten, sondern auch im unteren Mittelstand. Mehr Prämienverbilligungen bedeuten weniger Armut, mehr Kaufkraft sowie mehr Chancengleichheit bei der Ausbildung von Jugendlichen. Prämienverbilligungen bedeuten auch eine sichtbare Entlastung der Sozialhilfe und der Ergänzungsleistungen. Der Kampf um faire Prämienverbilligungen ist und bleibt ein Seilziehen. Die heute angekündigten Verbesserungen entstanden nur auf Druck der rot-grünen Kräfte und der Bevölkerung. Präsidentin Ursula Marti hält fest: «Es ist erst ein Teilziel erreicht. An den Forderungen, wie sie in der hängigen Prämienverbilligungs-Initiative gestellt werden, halten wir fest:
- es braucht eine solide gesetzliche Grundlage für angemessene und wirksame Prämienverbilligungen. Die Verordnungsstufe ist zu unsicher. Die SP ist offen für einen Gegenvorschlag der Regierung.
- es braucht eine jährliche Anpassung der Prämienverbilligungen an die Entwicklung der Krankenkassenprämien
- Wir fordern Transparenz über die Bundesbeiträge, die der Kanton Bern zum Zweck der Prämienverbilligungen erhält. Diese Beiträge sind in vollem Umfang für diesen Zweck einzusetzen in Ergänzung zu den Verbilligungen des Kantons.»