SNB-Beiträge müssen budgetiert werden – ein Fonds zur Verstetigung dieser Beiträge ergibt Sinn

Die SP Kanton Bern kritisiert den Entscheid der Finanzkommission, nicht auf die Vorlage des Regierungsrats für einen SNB-Gewinnausschüttungsfonds einzutreten. Die SP ist der Ansicht, dass die Einnahmen der SNB budgetiert werden müssen. Ansonsten bedeutet das einen Verstoss gegen die Grundsätze der Rechnungslegung sowie der Verfassung. Der Entscheid der Finanzkommission (FiKo), nicht auf die Vorlage einzutreten ist für die SP Kanton Bern unverständlich. Die Diskussion über die konkrete Ausgestaltung eines solchen Fonds konnte somit gar nicht geführt werden. Die SP hofft, dass der Grosse Rat anders entscheidet und den Fonds einführen wird. Dieser ist ein gutes Mittel, um unregelmässige Beiträge der Nationalbank auszugleichen. Hinter dem Entscheid der FiKo-Mehrheit liegt die Absicht, die Beiträge der Nationalbank nicht mehr in den Voranschlag aufzunehmen. Das widerspricht nach Ansicht der SP dem „True and Fair View“- Prinzip. „Wenn zu erwartende Einnahmen nicht budgetiert werden, ist das ein Verstoss gegen die Grundsätze der Rechnungslegung und der Verfassung“, erklärt Ursula Marti, Parteipräsidentin und FiKo-Mitglied. Nur weil es ein einziges Mal in 100 Jahren keine Gewinnausschüttung gab, nun davon auszugehen, dass diese auch künftig ausbleiben wird, ist nicht redlich. Es besteht eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen, dass diese Beiträge grundsätzlich zu erfolgen haben. Die Absicht der FiKo-Mehrheit ist leicht zu durchschauen: Sie wollen den Spardruck auf den Kanton Bern künstlich weiter erhöhen und scheuen sich nicht davor, weitere schmerzhafte Sparmassnahmen in Kauf zu

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