SP stellt Bedingungen – Dringliche Motion «Fondsmittel für Strassenprojekte»

Der Regierungsrat will die verbleibenden Geldmittel aus dem Investitionsspitzenfonds für Strassenverkehrsprojekte im Oberaargau und Emmental verwenden. Die SP Kanton Bern verlangt, dass dabei dem Schutz der Landschaft und der Förderung des Langsamverkehrs sowie des ÖVs höchstmögliche Priorität eingeräumt wird. Die SP Kanton Bern ist weiterhin skeptisch, dass für den ÖV reservierte Gelder aus dem Investitionsspitzenfonds für Strassenprojekte verwendet werden sollen. Gleichzeitig anerkennt sie, dass die geplanten Verkehrssanierungsprojekte im Raum Burgdorf und Aarwangen für die betroffene Bevölkerung wichtig sind. Sollte der Grosse Rat die Mittel aus dem Investitionsspitzenfonds für diese beiden Strassenprojekte reservieren, verlangt die SP, dass dem Schutz der Landschaft und der Förderung des Langsamverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs höchstmögliche Priorität eingeräumt wird. In der dringlichen Motion «Fondsmittel für Strassenprojekte» fordert die SP Kanton Bern flankierende Massnahmen zu den beiden Verkehrssanierungsprojekten sowie Bedingungen zur Finanzierung. Motionär Matthias Burkhalter erläutert: «Wir fordern insbesondere eine namhafte Beteiligung des Bundes, Priorität für den ÖV und den Langsamverkehr sowie möglichst wenig Kulturlandverlust.» Fraktionspräsident Michael Aebersold meint: «Mit neuen Strassenprojekten lösen wir die Verkehrsprobleme des Kantons Bern nicht. Der Kanton muss hauptsächlich auf den Langsamverkehr und den öV setzen».

Dringliche Motion

Matthias Burkhalter, SP, Rümligen Adrian Wüthrich, SP, Huttwil Andrea Lüthi, SP, Burgdorf Luc Mentha, SP, Liebefeld

Fondsmittel für Strassenprojekte

Sofern der Grosse Rat der Reservation der Mittel für den Investitionsspitzenfonds für die beiden Verkehrssanierungsprojekte im Raum Burgdorf und Aarwangen zustimmt, wird der Regierungsrat aufgefordert, folgende Forderungen zu erfüllen: 1. Die Kreditvorlagen der beiden Verkehrssanierungen sind dem Grossen Rat getrennt zum Beschluss zu unterbreiten. 2. Sofern keine namhaften Bundesgelder zugesichert sind, ist auf die Realisierung der beiden Verkehrssanierungen zu verzichten. 3. Sofern die Kosten für die beiden Verkehrssanierungen den 2015 zu Grunde gelegten Kostenrahmen um mehr als 30% übersteigen, ist auf die Realisierung zu verzichten. 4. Bei der Realisierung der beiden Verkehrssanierungen ist den Belangen des Langsamverkehrs hohe Priorität zu gewähren. 5. Bei der Realisierung der Verkehrssanierung Aarwangen ist den Belangen des Öffentlichen Verkehrs Priorität einzuräumen. 6. Bei der Realisierung von Ortsumfahrungen sind die Verkehrsverhältnisse in den umfahrenen Ortschaften zu beruhigen. 7. Bei der Realisierung der beiden Verkehrssanierungen ist der Kulturlandverlust auf ein absolutes Minimum zu beschränken. 8. Sofern in absehbarer Zeit unvorhergesehen Investitionen im Bereich der Bildung zu realisieren sind, wird diesen Priorität vor den Verkehrssanierungen eingeräumt.

Begründung

Die Realisierung der beiden vorgesehene Verkehrssanierungsprojekte ist für die betroffene Bevölkerung wichtig und für die ortsansässigen Gewerbe- und Industriebetriebe von volkswirtschaftlicher Bedeutung. Gleichzeitig ist dem Erhalt einer intakten Landschaft und dem Schutz des Langsamverkehrs und des Öffentlichen Verkehrs hohe Bedeutung zuzumessen.

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