Schluss mit „unter den Tisch wischen“

Die dem Schweizer Fernsehen vorliegenden internen Dokumente der Steuerverwaltung lassen auf eine gesetzeswidrige Veranlagungspraxis der Berner Steuerverwaltung schliessen. Grossunternehmen profitierten vom „Wegschauen“ der Verantwortlichen auf Kosten der normalen Steuerzahlenden. Die SP Kanton Bern verlangt, dass ihre Forderung nach einer umfassenden Untersuchung endlich erfüllt wird. Bereits im Februar 2014 verlangte die SP Kanton Bern Auskunft darüber, was die Berner Steuerverwaltung unternahm, „um die Einhaltung von Art. 76 des Steuergesetzes im Falle des Unternehmens Ammann zu überprüfen“ (Medienmitteilung vom 5.2.14). Nun bestätigen Recherchen des Schweizer Fernsehens, dass die Berner Steuerverwaltung wider besseres Wissens mit der Firma Ammann einen gesetzeswidrigen Steuerdeal vereinbarte. Parteipräsident Roland Näf meint dazu: „Das Prinzip ‚Augen zu, Ohren zu und Mund zu‘ galt wohl bei weiteren Grossunternehmen, auch in anderen Kantonen. Da braucht es schweizweit ein Umdenken.“ Mit ihren Forderungen nach einer umfassenden Untersuchung, zum Beispiel durch die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK, scheiterte die SP Kanton Bern mehrmals. Die bürgerliche Mehrheit der Finanzkommission verweigerte eine Untersuchung mit dem Argument, der Kanton Bern könne „im interkantonalen Steuerwettbewerb Nachteile erleiden“ (Medienmitteilung der Finanzkommission). Offenbar sollen aus bürgerlicher Sicht grosse Firmen von Toleranz gegen Steuerkriminalität profitieren. Die SP warnte in der Grossratsdebatte vergeblich, die Angelegenheit lasse sich nicht unter den Tisch wischen. Die SP Kanton Bern fordert mit Nachdruck: 1. Sämtliche Rulings, welche in den vergangenen 10 Jahren mit Grossunternehmen abgeschlossen wurden, sind auf deren Rechtmässigkeit zu untersuchen, insbesondere was Art. 76 des bernischen Steuergesetzes anbelangt. 2. Verweigert die Finanzkommission weiterhin eine externe Untersuchung, ist die Geschäftsprüfungskommission GPK damit zu beauftragen. Die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission ist zu prüfen. 3. Der für das Ruling mit der Firma Amman verantwortliche Amtschef der Berner Steuerverwaltung, Bruno Knüsel, ist mindestens bis zum Abschluss der Untersuchungen freizustellen. 4. Zu überprüfen ist ebenfalls, wie weit die zuständige Finanzdirektorin ihre Verantwortung wahrgenommen hat, nachdem öffentlich Fragen zur Rechtmässigkeit der Rulings gestellt wurden.

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed