Mit der Beschwerde wollten SP und Grüne klären, ob die Art und Weise der Einführung der Echtzeitüberwachung im Kanton Bern rechtmässig erfolgt ist. Das Bundesgericht ist in seinem Mehrheitsentscheid zum Entschluss gekommen, dass dies der Fall sei. Auch wenn die Beschwerde vom Gericht abgelehnt wurde, so hat die Beratung doch gezeigt, dass in solch heiklen gesetzgeberischen Fragen wie der Videoüberwachung, höchst mögliche Sorgfalt angewendet werden muss. Insbesondere wenn Persönlichkeitsrechte auf dem Spiel stehen, ist bei politischen Entscheiden, grösst mögliche Präzision notwenig. Dies wurde im vorliegenden Fall nach Einschätzung von SP und Grünen zu wenig beachtet.
Grüne und SP hoffen, dass bei künftigen Gesetzgebungsarbeiten diesem Aspekt im Interesse der politischen Fairness mehr Beachtung geschenkt wird.