Staatsrechtliche Beschwerde von SP und Grünen: Keine Live-Überwachung im Kanton Bern

Grüne und SP Kanton Bern reichen heute gemeinsam beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Verordnung über den Einsatz von Videoüberwachungsgeräten ein. Bei den Beratungen und der Verabschiedung des Polizeigesetzes im Grossen Rat war die Echtzeitüberwachung nie vorgesehen. SP und Grüne sind deshalb der Meinung, dass die in der Verordnung geplante Live-Überwachung keine gesetzliche Grundlage hat und die entsprechenden Bestimmungen nie in Kraft treten dürfen. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat nach den Protesten von SP und Grünen und mehreren Vorstössen im Grossen Rat die Inkraftsetzung zweier umstrittener Artikel in der Videoüberwachungs-Verordnung auf Oktober verschoben. Grüne und SP Kanton Bern wollen mit einer heute beim Bundesgericht eingereichten staatsrechtlichen Beschwerde sicherstellen, dass die Echtzeit-Überwachung im Kanton Bern nicht eingeführt wird. Sie ist ein unnötiger Eingriff in die Grundrechte der ganzen Bevölkerung, welche in keinem Verhältnis zum umstrittenen Nutzen steht. SP und Grüne fordern, dass Videoaufnahmen nur von polizeilichem Fachpersonal und nur bei Verdacht ausgewertet werden dürfen.

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