Die SP Kanton Bern begrüsst die Änderungen des Gesetzes über politische Rechte betreffend Transparenz bei der Politikfinanzierung. Diese wurden durch einen überparteilichen Vorstoss der SP-Grossrätin Ursula Marti angestossen. Allerdings geht der Umsetzungsvorschlag des Regierungsrats in einigen Punkten zu wenig weit und muss noch verbessert werden.
Die SP Kanton Bern begrüsst die Änderungen des Gesetzes über die politischen Rechte betreffend Transparenz bei der Politikfinanzierung, die durch eine überparteiliche Motion von SP-Grossrätin Ursula Marti angestossen wurden. Transparenz in der Politikfinanzierung ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Bevölkerung Vertrauen in die Politik behält und eine Demokratie überhaupt funktionieren kann. Grossrätin Ursula Marti sagt: «Die Menschen wollen wissen, wer hinter Kampagnen steckt und wie viel Geld dafür wie investiert wurde. Für die SP Kanton Bern ist Transparenz in der Politikfinanzierung eine Selbstverständlichkeit.»
Allerdings geht der Umsetzungsvorschlag des Regierungsrats in einigen Punkten zu wenig weit. Für eine ernstzunehmende Transparenz in der Politikfinanzierung reicht es nicht, dass nur die Einnahmen deklariert werden. Es muss auch nachgewiesen werden können, für welche Zwecke die finanziellen Mittel eingesetzt werden. Die SP Kanton Bern verlangt deshalb, dass der Motionstext vollumfänglich umgesetzt wird und neben den Einnahmen auch die Ausgaben transparent gemacht werden müssen.
Weiter fordert die SP Kanton Bern, dass die Grenzen für die Offenlegung tiefer angesetzt werden müssen. So sollen Budgets ab CHF 10’000 und Einzelspenden ab CHF 1’000 offengelegt werden müssen. Zudem sollen die im Grossen Rat vertretenen Parteien jährlich ihre Erfolgsrechnung und ihre Bilanz vorweisen müssen. Abschliessend pocht die SP Kanton Bern darauf, dass Verstösse gegen die Offenlegungspflicht strafrechtlich sanktioniert werden, da sie sonst kaum die gewünschte Wirkung erzielen.