Die SP will im Berner Oberland das wuchernde Airbnb-Geschäft wirksam einschränken. Die Partei hat dazu Volksinitiativen in fünf Gemeinden in der Region Interlaken lanciert.
Airbnb-Kurzzeitvermietungen boomen weltweit – und verursachen immer mehr Probleme. Dauermieterinnen und -mieter werden in grosser Zahl aus ihren Wohnungen verdrängt. So global das Problem, so global der Widerstand: New York zum Beispiel hat die Schraube derart stark angezogen, dass Airbnb in der bisherigen Form faktisch verboten ist. Auch etwa in Wien, in den grossen deutschen Städten, in Barcelona und vielen anderen Grossstädten und Tourismus-Hotspots haben die Behörden den Kampf gegen die Kurzzeitvermietungen aufgenommen.
In der Schweiz floriert das Geschäft mit Airbnb ebenfalls. Gegenüber dem Vorjahr beträgt der Zuwachs satte 30 Prozent. Im Wachsen begriffen ist jedoch auch der Widerstand. Im Berner Oberland hat sich die SP an die Spitze des Kampfes gegen dieses verheerende Geschäftsmodell gestellt. Doch nicht nur die SP, auch Firmen und touristische Unternehmen beklagen zunehmend, dass in der Region Interlaken kaum mehr bezahlbarer Wohnraum für ihre Mitarbeitenden zu finden ist. Denn mit der Verknappung von Wohnraum steigen die Zinsen auch für langfristige Vermietungen. Mit kurzzeitigen Plattformvermietungen kassieren die Anbieter nochmals, oft vier- bis fünfmal mehr als bei regulär vermieteten Wohnungen.
Nur noch 90 Nächte pro Jahr
Bisher hat man auf diese Fehlentwicklung nur mit zahmen Regulierungen reagiert. Die kürzlich beschlossenen Massnahmen etwa in Interlaken und Unterseen sind wenig wirksam. Die SP greift nun zu schärferen Methoden. Die Ende Mai 2024 gleichzeitig in Interlaken, Matten, Unterseen, Bönigen und Wilderswil lancierten Volksinitiativen verlangen, dass Wohnungen höchstens 90 Nächte pro Jahr kurzzeitig vermietet werden dürfen. Mit der 90-Tage-Regelung würde der so erzielte Jahresertrag auf jenen eines langfristigen Mietertrages gesenkt, was Kurzzeitvermietungen und die damit verbundene Umnutzung von bestehendem Wohnraum weniger attraktiv macht und dementsprechend reduziert. 90-Tage-Regelungen gibt es bereits in den Kantonen Genf, Waadt und Tessin. Die Stadt Luzern hat ebenfalls eine solche beschlossen. Die Luzerner Lösung geht auf eine SP-Initiative zurück, die auch die Initiativen im Raum Interlaken inspiriert hat. Die Beschränkung auf 90 Nächte wurde im Falle von Genf vom Bundesgericht höchstrichterlich abgesegnet.
Oberländer Ferienwohungstradition wird respektiert
Wer im eigenen Haus eine Ferienwohnung, ein Studio oder ein einzelnes Gästezimmer zu vermieten hat, ist von der Initiative ausdrücklich nicht betroffen. Diese Vermietungsform hat in vielen Teilen der Schweiz eine lange Tradition und führt für viele Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer zu einem willkommenen Zusatzeinkommen. Das soll so bleiben. Vermieterinnen und Vermieter, welche ganzjährig im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung leben, sollen weiterhin bis zu fünf Betten vermieten dürfen.
Jürg Müller-Muralt, SP Bödeli-Jungfrau
Die gleichlautenden Volksinitiativen in den fünf Gemeinden Interlaken, Matten, Unterseen, Bönigen und Wilderswil dürfen nur von den in der entsprechenden Gemeinde stimmberechtigten Personen unterschrieben werden. Unterschriftenbögen können für jede der fünf Gemeinden unter folgendem Link bezogen werden: https://spboedeli.spbe.ch/positionen