Steuergelder für den Privatflugplatz – ein Fass ohne Boden?

Kantonsgelder an Alpar AG

Die Parteileitung der SP Kanton Bern ist erstaunt, dass die private Flughafenbetreiberin Alpar AG schon wieder Steuergelder erhalten soll, trotz anders lautenden Versprechen. Der neue Kantonsbeitrag ist volkswirtschaftlich fragwürdig, widerspricht dem Verursacherprinzip und ist nicht vereinbar mit den Umweltzielen des Kantons. Die Parteileitung der SP Kanton Bern lehnt den Kantonsbeitrag von 5,7 Millionen Franken an den privaten Flughafenbetreiber Alpar AG ganz klar ab.

Leere Versprechen

Bei der Abstimmung zur Pistenverlängerung wurde den StimmbürgerInnen versprochen, es handle sich um einen einmaligen Beitrag des Kantons und noch im Januar 2008 versicherte der Regierungsrat im Grossen Rat: „Gegenwärtig sind keine weiteren Beiträge an den Flughafen Bern-Belp geplant. Damals handelte es sich um einen einmaligen Infrastrukturbeitrag.“

Volkswirtschaftlich fragwürdig

Mit den 5,7 Millionen sollen nicht nur bauliche Massnahmen, sondern sogar der Betrieb (Personenkontrollen) unterstützt werden, im Widerspruch zu früheren Aussagen: „Eine staatliche Unterstützung für den Flugplatz beziehungsweise für die Alpar AG für Betriebskosten würde ich in jedem Fall ablehnen. (FDP Sprecherin 2006)“ Laut der jüngsten Studie der Hochschule St. Gallen ist der Linien- und Charterflugverkehr in Bern-Belp kaum wirtschaftlich zu betreiben: „Sowohl der Flughafendirektor als auch die befragten Unternehmen sehen das Erfolgspotenzial der Linien- und Charterflüge kritisch. Einerseits lösen diese Flüge Imageeffekte in der Bevölkerung aus. Andererseits wird davon ausgegangen, dass aufgrund der fehlenden kritischen Grösse die Möglichkeit fehlt, diesen Bereich profitabel zu bewirtschaften. „ Brisant ist auch die Konkurrenzierung der öffentlich finanzierten Bahn (TGV nach Paris) mit den subventionierten Linienflügen.

Verursacherprinzip und „Kantonales Leitbild Luftverkehr“ missachtet

Die SP findet die Umsetzung der Schengen-Vorschriften richtig. Aber es darf im Sinne des Verursacherprinzips nicht sein, dass die Berner SteuerzahlerInnen Ferienflüge mitbezahlen. Im kantonalen Leitbild Luftverkehr steht: „Eine möglichst rasche Einführung der Kostenwahrheit erachtet der Kanton als wichtige Rahmenbedingung. […] Betreiberinnen und Betreiber von Flugplatzanlagen handeln im Rahmen der Vorgaben eigenverantwortlich.“

Steuergelder für den Flugverkehr sind verfassungswidrig

In Übereinstimmung mit Art. 34 der Kantonsverfassung müssen Kantonsmittel in umweltfreundliche Verkehrsmittel investiert werden und nicht in Flugverkehr, der unsere Umwelt schädigt: „Kanton und Gemeinden […] fördern den öffentlichen Verkehr und das Umsteigen auf umweltfreundliche Verkehrsmittel.“ Die Parteileitung der SP Kanton Bern lehnt aus den erwähnten Gründen den Kantonsbeitrag von insgesamt 5,7 Mio. Franken an die private Flughafenbetreiberin Alpar AG ab.

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