Die SP Kanton Bern bedauert die Ablehnung der Gesuche von Anwohnerinnen und Anwohnern. Ihre Befürchtungen werden nicht ernst genommen. Der Entscheid des UVEK erfolgt ohne Einbezug eines externen Gutachtens. Dies hatten die Berner Regierung und verschiedene Gemeindeparlamente gefordert. Das zuständige Bundesamt nimmt seine Aufsichtspflicht gegenüber dem ENSI nicht wahr.
Das UVEK argumentiert, es „gebe keine ausreichenden Gründe, um die bestehende Betriebsbewil-ligung in Wiedererwägung zu ziehen“. Damit werden die Forderungen der Berner Regierung und mehrerer Berner Gemeinden nach einem externen Gutachten ignoriert. Die Forderungen zeigen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörde ENSI fehlt. Vor dem Hintergrund der hohen Risiken des veralteten und gefährlichen Reaktors erwartet die SP, dass Anwohnerinnen und Anwohner ernst genommen werden. Das Vertrauen in die Sicherheit des AKW und in die Ar-beit des ENSI kann nur wiederhergestellt werden, wenn ein externes Gutachten die Einschätzun-gen der eidgenössischen Sicherheitsbehörde bestätigt. Roland Näf, Präsident der Berner SP meint dazu: „Besorgte Anwohnerinnen und Anwohner fühlen sich vom UVEK im Stich gelassen. Das Bundesamt rechtfertigt sich, indem es die alleinige Verantwortung auf die BKW und das ENSI ab-schiebt. Dabei weiss das Bundesamt, dass die dafür notwendige Unabhängigkeit von Gemeinden und Bevölkerung stark in Frage gestellt wird.“ Die SP des Kantons Bern fordert: • Ein externes Gutachten zur Sicherheit muss vom UVEK in Auftrag gegeben werden. • Gibt es in diesem Gutachten Zweifel zur Sicherheit des AKW, muss die bestehende Be-triebsbewilligung wiedererwägt werden. • Besorgte Anwohnerinnen und Anwohner müssen von allen beteiligten Behörden und von den BKW ernst genommen werden. Link: http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=41547