Für die SP Kanton Bern stellen sich Fragen zur Tragbarkeit von Herrn Schneider-Ammann im Bundesrat und zur Arbeit der Berner Steuerbehörden. Wenn die Firma Ammann in der Verantwortung von Herrn Schneider gegen Art. 76 des bernischen Steuergesetzes verstossen hat, erwartet die SP den Rücktritt. Zu untersuchen ist, warum die Berner Steuerverwaltung das Luxemburger Steuerdomizil der Manilux Holding akzeptierte. Artikel 76 des Berner Steuergesetzes hält fest, dass juristische Personen aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig sind, „wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung im Kanton Bern befindet“. Wenn sich die Indizien erhärten, dass in Luxemburg keine Geschäftstätigkeiten stattfanden beziehungsweise kein Personal tätig war, wurde gegen das Steuergesetz verstossen. Die Behauptung der Firma Amman, dass „vor Ort operative und verwaltungsrätliche Tätigkeiten ausgeübt“ wurden, wäre falsch. Bundesrat Schneider brandmarkte in der Vergangenheit selber die Steueroptimierung mit den Worten, es sei unlauter, wenn Finanzplätze „bei ihnen steuerfrei desertierte Billionen bunkern.» Vor diesem Hintergrund und wenn sich die Vorwürfe bestätigen, ist der Rücktritt von Bundesrat Schneider-Ammann aus der Sicht der SP Kanton Bern unausweichlich. Offensichtlich ist, dass Herr Schneider-Ammann seinen eigenen moralischen Ansprüchen nicht gerecht wurde. Die SP Kanton Bern hat letztes Jahr mehrmals ein konsequenteres Vorgehen der Steuerbehörden gegen die Steuerumgehung gefordert. Während die meisten kleinen Unternehmen und Steuerzahlende mit Lohnausweis Gewinne, Einkommen und Vermögen korrekt versteuern, setzen Grossunternehmen auf Steueroptimierung. Grossrat Matthias Burkhalter meint dazu: „Wenn alle, vor allem die Grossunternehmen, fair und korrekt Steuern bezahlen, können für alle Ehrlichen die Steuern gesenkt werden und es muss nicht bei den Schwächeren und den Angestellten gekürzt werden.“ Vor diesem Hintergrund fordert die SP Kanton Bern die Berner Steuerbehörden und die verantwortliche Finanzdirektorin auf folgende Fragen zu beantworten:
- Wusste die Berner Steuerverwaltung, dass sich die Manilux Holding in Luxemburg auf eine Briefkastenfirma beschränkte?
- Welche Anstrengungen unternahm die Berner Steuerverwaltung, um die Einhaltung von Art. 76 des Steuergesetzes im Falle des Unternehmens Ammann zu überprüfen?
- Hat Frau Finanzdirektorin Simon weiterhin Verständnis für die Steuerpraxis der Firma Ammann?
- Ist Frau Finanzdirektorin Simon endlich bereit, die Forderung der Berner SP nach einer verstärkten Steuerinspektion zu erfüllen?