Was hat die Steuerverwaltung zu verstecken?

Die SP Kanton Bern fordert Transparenz im Fall Schneider-Ammann. Sie bekräftigt ihre Forderung an die Finanzkommission, nicht nur die aktuelle Veranlagungspraxis im Bereich von Offshore-Gesellschaften zu untersuchen. Letzte Woche hat die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat die Forderung der SP nach einer parlamentarischen Untersuchung der Veranlagungspraxis im Bereich von Offshore-Gesellschaften abgelehnt. Die SP warnte in der Debatte, dass sich die Angelegenheit nicht einfach unter den Tisch wissen lasse. Dies wird nun durch die Rüge des eidgenössischen Datenschützers bestätigt. Die Weigerung der eidgenössischen und kantonalen Steuerbehörden das Öffentlichkeitsprinzip einzuhalten, darf nicht hingenommen werden. Abgesehen von der rechtlichen Problematik schürt diese Weigerung die Vermutung, dass es etwas zu verstecken gibt. Nur eine sorgfältige Untersuchung auch der Vergangenheit kann Zweifel in Bezug auf die Unabhängigkeit der Berner Steuerbehörden gegenüber Grossunternehmen ausräumen. Am 19. Februar 2014 teilte die Finanzkommission in einer Medienmitteilung mit, die Finanzkontrolle solle die Frage klären, „ob die aktuelle Praxis der bernischen Steuerverwaltung im Bereich von Offshore-Gesellschaften den geltenden gesetzlichen Grundlagen und der gesamtschweizerischen Praxis entspricht.“ Vor dem Hintergrund der Rüge des Datenschützers fordert die SP Kanton Bern mit Nachdruck, dass die Finanzkommission auf ihren Entscheid zurückkommt und auch die Veranlagungspraxis der kantonalen Steuerbehörden in den letzten zehn Jahren untersuchen lässt.

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