Die SP Kanton Bern ist verärgert über die Weigerung der Finanzkommission, die Veranlagungspraxis der Berner Steuerbehörden zu untersuchen. Genauso inakzeptabel ist das unkooperative Verhalten der eidgenössischen Steuerverwaltung. Gemeinsam leisten sie damit der Steuerhinterziehung Vorschub, auf Kosten der ehrlichen Steuerzahlenden. Erstaunlich offen begründet die Finanzkommission die Weigerung, die Veranlagungspraxis der Berner Steuerbehörden zu untersuchen. Durch eine Untersuchung könnte „der Kanton Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb Nachteile erleiden“. Das Erleichtern der Steuerhinterziehung durch Wegschauen wird zum Standortvorteil. Grosse Firmen sollen aus der Sicht der bürgerlichen Mehrheit von tiefen Steuersätzen und Toleranz gegen Steuerkriminalität profitieren. Dass damit die Zuwanderung von ausländischen Firmen und Angestellten erhöht wird, kümmert sie nicht. Bernerinnen und Berner mit einem Lohnausweis und kleine Firmen haben nicht die Möglichkeit, ihre Löhne beziehungsweise die Gewinne steuerfrei auf ausländischen Offshore-Konten zu platzieren. Sie müssen für die fehlenden Steuereinnahmen aufkommen. Dies widerspricht der Bundesverfassung, welche eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verlangt. SP-Fraktionschef Michael Aebersold sagt dazu: „Steuererklärungen von Normalverdienenden werden genau unter die Lupe genommen, bei Grossfirmen gilt offenbar Augen zu, Ohren zu und Mund zu.“ Zur Berner Steuerpolitik passt auch der Vorschlag der Berner Finanzdirektion, mit der kommenden Steuergesetzesrevision den Zugriff auf Steuerdaten zu erschweren, gegen mehr Transparenz, zu Gunsten von Steuerbetrügern und Steueroptimierern. Es handelt sich bei der vorgesehenen Gesetzesänderung um eine „Lex SP“, nachdem Politikerinnen und Politiker der SP mit der Offenlegung von Steuerdaten wiederholt auf Missstände aufmerksam gemacht haben. Die SP Kanton Bern fordert die Medienschaffenden auf, zusammen mit der SP Fälle von Steuerbetrug und fragwürdiger Steueroptimierung konsequent offenzulegen. Die kantonale Steuerbehörde soll Betrüger nicht schützen, denn sie ist den Bürgerinnen und Bürgern des Kantons verpflichtet und nicht Einzelinteressen von Gutbetuchten.