Die Grünen Kanton Bern und die SP Kanton Bern kritisieren den heutigen Entscheid des Grossen Rates, dem Einführungsgesetz über die Kranken-, Unfall- und Militärversicherung einen Eventualantrag gegenüberzustellen, und so einmal mehr einen Volksvorschlag zu verunmöglichen. Der massive Abbau bei den Krankenkassen-Prämienverbilligungen und die heute beschlossene Streichung des Sozialziels treffen Familien und Menschen mit unteren und mittleren Einkommen. Nachdem der Grosse Rat die Ergreifung des verfassungsmässig vorgesehen Volksvorschlags verhindert hat, prüfen Grüne und SP zusammen mit weiteren Organisationen andere Optionen, um einen Volksentscheid zum sozialpolitisch verheerenden Abbau zu ermöglichen. 2013 hat der Grosse Rat im Rahmen von ASP einen massiven Abbau bei den Prämienverbilligungen für die Krankenkasse beschlossen. Die Grossratsmehrheit hat die Kürzungen im vollen Wissen um ihre Rechtswidrigkeit durchgesetzt: Das Einführungsgesetz über die Kranken-, Unfall- und Militärversicherung sieht vor, dass 25 Prozent der Kantonsbevölkerung von Prämienverbilligungen profitieren sollen. Mit den 2013 beschlossenen Sparmassnahmen wird dieser Wert unterschritten. Um den Abbau wenigstens nachträglich auf eine legale Basis zu stellen, hat der Grosse Rat heute beschlossen, das Sozialziel ersatzlos zu streichen. Die Grünen und die SP haben frühzeitig angekündigt, einen Volksentscheid zur allfälligen Streichung des Sozialziels zu ermöglichen. Dabei sollte das Volk nicht nur über das quantitative Ziel (Anzahl Bezüger/innen, heutiges Sozialziel), sondern auch über qualitative Ziele (Höhe der Prämienverbilligungen) beschliessen und damit die Praxis “vor ASP” erhalten können. Mit dem vom Grossen Rat beschlossenen Eventualantrag ist ein Volksvorschlag nicht mehr möglich. Die Grünen und die SP kritisieren das Vorgehen der bürgerlichen Ratsmehrheit scharf: Das Vorgehen der antragstellenden FDP und der unterstützenden bürgerlichen Ratsmehrheit ist undemokratisch, bürgerfeindlich und unanständig. Der Volksvorschlag und/oder der Eventualantrag sollen sicherstellen, dass die unterlegene Minderheit, die sich im Hauptantrag nicht wiederfindet, sich politisch artikulieren und dem Hauptantrag einen eigenen Lösungsansatz gegenüberstellen kann. Der Zweck dieser direktdemokratischen Instrumente wird pervertiert, wenn es zum Normalfall wird, dass die politische Mehrheit bei umstrittenen Gesetzesrevisionen mit Eventualanträgen in Eigenregie über Hauptvariante und Alternativvariante entscheidet. Vom Leistungsabbau bei den Krankenkassen-Prämienverbilligungen sind rund 86’000 Personen betroffen. Da der Kanton Bern bei den pro-Kopf-Nettokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einen unrühmlichen “Spitzenplatz” einnimmt, ist dieser Abbau umso problematischer. Alleinerziehenden, Einzelpersonen und Familien mit tiefen und mittleren Einkommen drohen nach den sozialpolitisch verheerenden Kürzungen wirtschaftliche Notlagen oder gar das Abrutschen in die Sozialhilfe. Die Grünen und die SP prüfen gemeinsam mit anderen unterstützenden Organisationen nun weitere Optionen, wie der massive Abbau im Rahmen von ASP und die Streichung des Sozialziels für die Prämienverbilligungen korrigiert werden kann. Im Vordergrund steht dabei die Lancierung einer Initiative in Kombination mit einem Referendum.