Mit dem Antrag der Finanzkommission des Grossen Rates, den Fahrkostenabzug auf Fr. 6700.- zu setzen, statt wie vorgesehen auf Fr. 3000.-, ist die SP Kanton Bern nicht einverstanden. Damit würden dem Staat erneut wichtige Einnahmen entzogen – nämlich 35 Mio. Franken alleine dem Kanton. Aber auch die Gemeinden müssten auf dringend notwendige, bereits eingeplante Einnahmen verzichten. Die neue Regelung des Fahrkostenabzugs von Fr. 3000.- wird auf Bundesebene aufgrund von FABI umgesetzt und war auch für den Kanton Bern vorgesehen. Der Grosse Rat hat diesem Betrag im Rahmen von ASP bereits zugestimmt. «Die SP Kanton Bern kritisiert scharf, dass einerseits massive und schmerzhafte Einsparungen vorgenommen wurden, beispielsweise bei der Reduktion der Prämienverbilligungen und nun andererseits die bürgerliche Mehrheit auf wichtige Mehreinnahmen, die ökologisch Sinn machen, verzichten will», sagt Parteipräsidentin Ursula Marti. Die Beschränkung des Fahrkostenabzugs hat nämlich auch einen wichtigen ökologischen Aspekt. Er soll den Anreiz verkleinern, mit dem Auto zur Arbeit zu pendeln und den Trend brechen, dass Arbeits- und Wohnort immer weiter auseinander liegen. Zudem kritisiert die SP, dass mit der vorliegenden Steuergesetzrevision auch das bisherige Öffentlichkeitsprinzip beim Steuerregister geändert werden soll. Transparenz ist wichtig für das Vertrauen der Steuerzahlenden in die Rechtmässigkeit und Gerechtigkeit des Steuersystems. Die SP wird sich für diese Transparenz einsetzen. Im Weiteren wird die SP allfällige Versuche, die Steuergesetzrevision für die Senkung der Unternehmenssteuern zu missbrauchen, vehement bekämpfen.