SP fordert Transparenz und Steuergerechtigkeit

Die harte Kritik der SP an der Steuerruling-Praxis der Finanzverwaltung wird durch den Bericht der eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt. Sachverhalte wurden lückenhaft abgeklärt und falsch beurteilt. Wichtige Fragen bleiben trotz dem Bericht offen. Die SP fordert mit Nachdruck eine lückenlose Aufklärung und eine rechtmässige Handhabung von Steuerrulings. Die SP hat von Anfang an gefordert, dass die Vorwürfe, im Kanton Bern seien Steuerrulings zu grosszügig und nicht rechtskonform abgeschlossen worden, untersucht und die Resultate offengelegt werden. Nach langem Warten und Nachhaken liegt nun ein Bericht der eidgenössischen Steuerverwaltung und der bernischen Steuerverwaltung vor. Darin bestätigt sich die Kritik der SP: Der Bericht – obwohl sehr beschönigend formuliert – kommt zum Schluss, dass die bernische Steuerverwaltung die Sachverhalte bei den zwei untersuchten Offshore-Gesellschaften lückenhaft abgeklärt und falsch beurteilt hat. Unklar ist, ob weitere solche Fälle vorkamen und in welchem Ausmass dem Kanton Steuern entgangen sind. Es liegt in der Verantwortung der Steuerverwaltung und der Finanzdirektion, welche ihre Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen hat, dass dem Kanton Bern Steuererträge in ungeahnter Höhe entgangen sind. «Das Verhalten der Steuerbehörde ist unerhört und schadet dem Kanton Bern. Trotz Hinweisen der eidgenössischen Steuerverwaltung wurden beide Augen zugedrückt. Das darf in Zukunft nicht mehr vorkommen», sagt Ursula Marti, Präsidentin der SP Kanton Bern. Sie wird sich dafür einsetzen, dass sich die Finanzkommission mit diesen Fragen befasst. Für Fraktionspräsident Michael Aebersold stehen Transparenz und Steuergerechtigkeit im Vordergrund. Es gilt die verfassungsmässige Besteuerung nach Einkommen und Vermögen. Sein Fazit: «Otto Normalverbraucher bezahlt brav seine Steuern während Reiche und Firmen ihre Gelder steuerfrei im Ausland lagern können.» Die SP schaut nach vorne und fordert: – Es muss ab sofort sichergestellt sein, dass Steuerrulings rechtmässig erfolgen. Die eingereichten Informationen sind zu überprüfen und wenn nötig sind Nachforderungen zu stellen. – Die Finanzdirektion muss ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen und die Rechtmässigkeit von Rulings sicherstellen. – Die Finanzkommission muss ihre Oberaufsicht wahrnehmen und sich eine Übersicht verschaffen. Im Weiteren kritisiert die SP, dass wichtige Fragen nach wie vor ungeklärt sind und aufgearbeitet werden müssen. Dies unter anderem, weil die SP-Motion «Steuerveranlagungspraxis der Berner Steuerverwaltung – der Grosse Rat muss jetzt handeln!» welche eine PUK forderte, vom Büro des Grossen Rats im November 2014 abgewiesen wurde. Folgende Fragen müssen endlich geklärt werden: – Wie viele Unternehmen mit Sitz im Kanton Bern mit Tochtergesellschaften im Ausland wurden in den Jahren 2003 bis 2010 analog der Ammann-Gruppe veranlagt (im vorliegenden Bericht ist «von Tausende von Rulings» die Rede)? – Wurden seit 2004 Berner Unternehmen mit zusätzlichen Steuerdomizilen gemäss Art. 76 des Berner Steuergesetzes bzw. Art. 50 des Gesetzes über die direkte Bundessteuer korrekt besteuert? – Was unternahm die Berner Steuerverwaltung in den letzten 10 Jahren zur Überprüfung der Steuerdomizile von Berner Unternehmen in Bezug auf das Vorhandensein einer Geschäftstätigkeit? – Wie gross waren die Steuerausfälle für den Kanton Bern und was war/ist der erwartete Nutzen?

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