Tiefere Gebühren, mehr Fairness und weniger administrativen Aufwand. Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) ist eine dringend nötige Anpassung an den digitalen Medienkonsum und stärkt die privaten Radio- und Fernsehstationen. Die geräteunabhängige Abgabe für Haushalte und Unternehmen ist zeitgemäss und fairer als eine geräteabhängige Gebühr, die nur die Ehrlichen bezahlen. Ein breit abgestütztes überparteiliches Komitee mit über 30 Personen aus dem Kanton Bern setzt sich für die Gesetzesrevision ein. Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), über das am 14. Juni 2015 abgestimmt wird, ist die notwendige Anpassung an den Wandel von Technologie und Mediennutzung. Die Zahl der möglichen Empfangsgeräte ist explodiert und nahezu alle Haushalte und Unternehmen besitzen sie. Dank dem Systemwechsel sinken die Gebühren für alle Haushalte um fast 15 Prozent von heute 462 auf unter400 Franken. Tiefere Gebühren Ein Grossteil der Schweizer KMU wird von der Medienabgabe befreit. Heute sind im Prinzip alle Unternehmen gebührenpflichtig, 82,4 Prozent kommen dieser Pflicht jedoch nicht nach. Mit dem neuen Gesetz werden alle Unternehmen mit einem Umsatz unter einer halben Million Franken von der Gebühr befreit. Dies entspricht 75 Prozent der Unternehmen in der Schweiz. Weitere 9 Prozent bezahlen weniger als heute. Medienvielfalt sichern Das revidierte RTVG stärkt die privaten regionalen Radio- und Fernsehveranstalter. Sie erhalten mit dem neuen Gesetz mehr Geld, das sie dringend für die Anpassung an die technologische Entwicklung benötigen. Nur mit dem neuen RTVG ist der Service Public in den Regionen gesichert. Im Kanton Bern erhalten Radio Neo1, Radio BeO, Radio Canal 3, Radio RaBe, sowie Telebärn und Telebielingue zusätzliche finanzielle Unterstützung. Bei einem Nein würden diese regionalen Service-public-Anbieter in ihrer Existenz gefährdet und die Modernisierung auf DAB+ im Kanton Bern unsicher. Mehr Fairness und weniger Bürokratie Eine geräteunabhängige Medienabgabe ist die richtige Reaktion auf die technologische Entwicklung und fairer als eine Gebühr, die nur die Ehrlichen bezahlen. Früher konnten Sendungen nur über ein Radio- oder Fernsehgerät empfangen werden, heute ist dies via Computer, Tablet oder Smartphone jederzeit und überall möglich. Nur mit einem riesigen bürokratischen Kontrollmechanismus könnte dem aktuellen Recht wieder Geltung verschafft werden. Das neue System macht lästige Billag-Kontrollen überflüssig. Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz führt somit zu weniger Bürokratie. Das Berner Komitee für das RTVG empfiehlt den Stimmbürgern ein Ja am 14. Juni 2015. Der Sitz der SRG ist im Kanton Bern. Es gilt die SRG für die Zukunft zu stärken mit einer moderaten, fairen und administrativ einfachen Gebührenerhebung. Ein Ja zum RTVG wird die Service-public-Diskussion nicht behindern. Im Gegenteil: Das Parlament hat einen Bericht des Bunderates zum audiovisuellen Service public verlangt. Das neu gewählte Parlament wird Anfang 2016 darüber beraten können. Mit dem neuen RTVG kann die Gebühr allenfalls einfach einem allfällig neuen Auftrag angepasst werden.