Die SP Kanton Bern steht der Auslagerung der psychiatrischen Anstalten kritisch gegenüber und verlangt die Beibehaltung der bisherigen Löhne und personalrechtlichen Bestimmungen. Die SP Kanton Bern hat die Auslagerung der drei psychiatrischen Anstalten des Kantons Bern nicht gewollt. Der Grosse Rat verliert damit die Möglichkeit, seinen Einfluss auf die weitere Entwicklung geltend zu machen. Im Spitalbereich haben genau jene, die solche Privatisierungen fordern, unliebsame Erfahrungen gemacht (Schliessung der Geburtenabteilungen in Riggisberg und Zweisimmen). Die SP begleitet die Verselbständigung der Psychiatrie zusammen mit den betroffenen Personalverbänden (SBK, VSAO, VPOD und BSOV) kritisch. Wir fordern, dass die Verselbständigung nicht auf dem Buckel des Personals ausgetragen wird. Die heute geltenden personalrechtlichen Bestimmungen müssen möglichst weitgehend beibehalten oder durch einen neuen GAV abgesichert werden. Die SP befürchtet zudem, dass sich die Lohnschere weiter öffnen wird. Spitaldirektoren beziehen bekanntlich sehr hohe Saläre. Diese sollen nicht durch Sparmassnahmen bei den unteren Lohnkategorien finanziert werden. Wenn sich im Verlaufe der Umsetzungsarbeiten zeigen wird, dass die Kosten durch die für einen modernen Betrieb wenig geeigneten Liegenschaften, die Pensionskassen, den Personalaufwand und die Restrukturierungen den versprochenen Nutzen übersteigen, muss das Projekt sistiert oder verlängert werden. «Wir akzeptieren nicht, dass sich die Lohnschere öffnen wird zugunsten der obersten Kader und zulasten der Angestellten», erklärt SP-Grossrat Matthias Burkhalter.