Fertig gekürzt bei der Sozialhilfe!

Die Änderung des Sozialhilfegesetzes sieht einen weiteren Abbau bei den Schwächsten der Gesellschaft vor. Die SP Kanton Bern lehnt alle Kürzungen und Verschärfungen ab und fordert stattdessen verstärkte Investitionen in die Armutsbekämpfung. Zudem verlangt die SP eine Ombudsstelle für die Sozialhilfe. Die SP Kanton Bern ist enttäuscht von den geplanten Änderungen des Sozialhilfegesetzes. Auf Geheiss der bürgerlichen Grossratsmehrheit soll der Kanton einmal mehr auf dem Buckel jener sparen, die am wenigsten haben. Dabei wird ausser Acht gelassen, dass die Sozialhilfe für die meisten betroffenen Menschen ein letztes Netz darstellt, welches ihnen ein menschenwürdiges Leben garantiert. Anstatt den Sozialhilfebeziehenden mangelnden Arbeitswillen oder Missbrauch zu unterstellen, wie dies rechtsbürgerliche Kreise systematisch tun, verlangt die SP eine sachliche Diskussion über die wahren Gründe der Armut sowie massiv verstärkte Anstrengungen, um Armut zu verhindern. Dazu gehören insbesondere existenzsichernde Löhne und Renten oder bezahlbare Krankenkassenprämien bzw. genügend hohe Prämienverbilligungen. Die vorliegenden Kürzungen und Verschärfungen lehnt die SP klar ab. Insbesondere die Kürzung des Grundbedarfs bei jungen Erwachsenen wäre kontraproduktiv. Deren Startchancen ins gesellschaftliche, schulische und berufliche Leben wären dadurch gefährdet. Stattdessen verlangt die SP, Stipendien und Sozialhilfe endlich zu harmonisieren. «Die Gewährung von Stipendien statt der Gang aufs Sozialamt ist ein wichtiger Anreiz, eine Ausbildung zu absolvieren», sagt Parteipräsidentin Ursula Marti. Ebenfalls als kontraproduktiv beurteilt sie Kürzungen bei den Integrationszulagen. «Wer einen Vollzeiteinsatz in einem Beschäftigungsprogramm leistet, verdient eine angemessene Zulage.» Die SP Kanton Bern will die Gesetzesrevision nutzen, um eine Ombudsstelle für Sozialhilfe zu schaffen. In der Rechtsberatung für Sozialhilfebeziehende besteht grosser Handlungsbedarf. Das zeigt beispielsweise die grosse Anzahl gutgeheissener Beschwerden. Grossrätin Andrea Lüthi erklärt: «Eine Ombudsstelle ist ein niederschwelliges Angebot. Sie trägt dazu bei, dass es gar nicht erst zu Rechtsstreitigkeiten kommt, sondern im Vorfeld einvernehmliche Lösungen gefunden werden können.» Vernehmlassungsantwort der SP Kanton Bern zur Änderung des Sozialhilfegesetzes: – Teil 1 – Teil 2

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