Branchenspezifische Mindestlöhne gehören ins Arbeitsmarktgesetz

Die SP Kanton Bern begrüsst die meisten der geplanten Änderungen des Arbeitsmarktgesetzes, ist aber enttäuscht, dass ihre Anträge, insbesondere für die Verankerung von branchenspezifischen Mindestlöhnen, von der Finanzkommission abgelehnt wurde. Es ist unhaltbar, dass Arbeitnehmende mit Löhnen abgespeist werden, die nicht existenzsichernd sind. Für die SP Kanton Bern geht die Revision des Arbeitsmarktgesetzes, die sie grundsätzlich begrüsst, zu wenig weit. Die SP möchte die Chance einer Revision nutzen und die Festlegung von branchenspezifischen Mindestlöhnen im Gesetz verankern. «Es darf nicht sein, dass Menschen ein volles Arbeitspensum erfüllen und von ihrem Lohn nicht leben können», sagt Parteipräsidentin Ursula Marti. Die SP ist enttäuscht, dass die Finanzkommission diesen Antrag nicht unterstützt, obwohl die Problematik der nicht-existenzsichernden Löhne breit anerkannt ist, unserer Volkswirtschaft schadet und den Staat belastet. «Die Tieflöhne nur zu beklagen, nützt nichts, es braucht konkrete Massnahmen dagegen», sagt Marti. Zudem fordert die SP, dass der Datenschutz auch im revidierten Arbeitsmarktgesetzt hoch gehalten wird. Fiko-Mitglied Matthias Burkhalter sagt dazu: «Die neuen Regelungen zum elektronischen Austausch von Daten bedingen, dass der die Datenaufsichtsstelle des Kantons die angesammelten Daten regelmässig überprüft.» Leider

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