Griffiges Baugesetz als Gegenvorschlag zur Kulturlandinitiative

Im März forderte die SP den Regierungsrat auf, der Kulturlandinitiative das Baugesetz als direkten oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dies, nachdem die Regierung ursprünglich auf einen Gegenvorschlag verzichten wollte. Die SP begrüsst den nun vorliegenden Entwurf des Baugesetzes, welcher auf eine Begrenzung der Siedlungsgebiete sowie auf Verdichtung setzt, aber anders als die Kulturlandinitiative in gewissen Fällen auf eine zwingende Kompensation bei Einzonungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen verzichtet. Mit der Revision des Baugesetzes, der Abstimmung über die Kulturlandinitiative sowie der Überprüfung des aktuell gültigen Richtplans im Rahmen des Projekts Richtplan 2030 stehen im Kanton Bern gewichtige raumplanerische Weichenstellungen an. Die SP Kanton Bern begrüsst deshalb, dass der Kulturlandinitiative ein sinnvoller Gegenvorschlag gegenüber gestellt wird, der weniger weit geht als die Initiative, aber wichtige Anliegen zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche aufnimmt. Fraktionspräsident Michael Aebersold meint dazu: «Landwirtschaftlich genutzter Boden und Grünflächen sind ein beschränktes Gut. Deshalb müssen Zersiedlung und Landverbrauch endlich gebremst werden». Die SP wird nun genau prüfen, ob insbesondere folgende Forderungen im Baugesetz als Gegenvorschlag zur Kulturlandinitiative aufgenommen sind: – Begrenzung der Siedlungsgebiete in den Richtplanungen. – Griffige Massnahmen zur Förderung der inneren Verdichtung und zur Baulandmobilisierung. – Minimale Geschossflächenziffern bei Neueinzonungen. – Strenge Vorgaben für die Umzonung von landwirtschaftlichen Nutzflächen. – Verzicht auf eine zwingende Kompensation in Fällen zulässiger Einzonungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Motion «Griffiges Baugesetz als Gegenvorschlag zur Kulturlandinitiative»

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed