Neubewertung der Grundstücke – eine Frage der Gleichbehandlung der Regionen

Für die SP Kanton Bern ist der Entscheid der Finanzkommission unverständlich, auf die gesetzlich vorgesehene Neubewertung der Grundstücke nicht eintreten zu wollen. Eine aktuelle und sachgerechte Bewertung und somit auch Versteuerung ist ein Gebot der Gleichbehandlung der Regionen. Die SP Kanton Bern kritisiert den Entscheid der Finanzkommission, auf die anstehende Neubewertung der Grundstücke nicht eintreten zu wollen. Die heutige Bewertung basiert auf der Bemessungsperiode von 1993-96. Seither haben sich die Verkehrs- und Ertragswerte erheblich verändert, so dass die Vorgabe des Bundesgerichts, wonach der amtliche Wert mindestens 70 % des Verkehrswerts betragen muss, nicht mehr eingehalten wird. Der Grosse Rat ist somit gemäss Steuergesetz verpflichtet, eine Neubewertung anzuordnen. Kommt hinzu, dass sich die Verkehrswerte je nach Region sehr unterschiedlich entwickelten. Eine rechtsgleiche Besteuerung der Personen mit Grundeigentum untereinander und im Vergleich zu Personen mit beweglichem Vermögen ist deshalb heute nicht mehr gewährleistet. So sind etwa in der Tourismusregion Saanen die Grundstücke krass unterbewertet (Median 25.6 % des Verkehrswerts). In andern Regionen, wie beispielsweise Moutier, Trachselwald oder Wangen sind die Medianwerte über 70 %. In den meisten Regionen müssen die amtlichen Werte erhöht werden, in einigen gesenkt. Analog erhöhen bzw. senken sich auch die Vermögenssteuern der betroffenen Personen. Dem Kanton und vor allem den Gemeinden entgehen wichtige Steuereinnahmen, wenn die Werte nicht angepasst werden. Für die SP Kanton Bern ist es völlig unverständlich, dass die Mehrheit der Finanzkommission nicht auf den Antrag der Regierung eintreten will. «Es gibt keinen plausiblen Grund, auf diese Neubewertung nicht einzugehen», sagt Parteipräsidentin Ursula Marti. «Die Neubewertung ist nötig, damit die Werte wieder den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und alle Grundeigentümer im Kanton Bern gleich behandelt werden.» Bezüglich der vorgesehenen Änderungen zu den Entschädigungen für Regierungsratsmitglieder und Verwaltungsangestellte unterstützt die SP den Vorschlag der Regierung. Der neue Grundsatz, wonach die Entschädigungen beispielsweise aus Verwaltungsratsmandaten oder der Mitarbeit in Gremien, prinzipiell an den Kanton gehen, unterstützt die SP vollumfänglich.

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