SP begrüsst Beschwerde in Sachen Neubewertung der Grundstücke

Der Grosse Rat hat sich mit seinem Entscheid, bei der Neubewertung der Grundstücke unter den vom Bundesgericht formulierten Zielwert zu gehen, juristisch auf dünnes Eis begeben. Die SP Kanton Bern begrüsst deshalb, dass die Stadt Bern diesen Entscheid beim Bundesgericht anficht. Nachdem sich der Grosse Rat in der März-Session dazu durchgerungen hat, die längst fällige Neubewertung der Grundstücke in Auftrag zu geben, entschied er – entgegen der ausdrücklichen Empfehlung der Regierung – den Zielwert für die Neubewertung der Liegenschaften von 77 % des Verkehrswertes (im Median) auf nur 70 % zu senken. Damit ist klar, dass der vom Bundesgericht definierte Mindestwert bei der Hälfte der Liegenschaften unterschritten würde. Die SP Kanton Bern kritisiert das scharf. Denn damit findet eine steuerliche Bevorzugung der HauseigentümerInnen gegenüber MieterInnen statt. Dem Kanton und den Gemeinden entgehen zudem wichtige Steuereinnahmen. Die SP Kanton Bern nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die kritische Haltung der Stadt Bern von Biel mitgetragen wird. Die SP ist zudem selber aktiv geworden. Sie unterstützt eine Privatperson, welche beim Bundesgericht ebenfalls eine Beschwerde gegen den Entscheid des Grossen Rats einreichen wird.

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