Klare Regeln für Polizei und private Sicherheitsdienste

Die SP Kanton Bern hat von den Entscheiden der vorberatenden Sicherheitskommission des Grossen Rates einen zwiespältigen Eindruck. Die Verlängerung der Wegweisungsdauer von 24 auf 48 Stunden sowie der Wegweisungsartikel für Fahrende wird die SP bekämpfen. Erfreut ist sie über die Verbesserungen im Personalbereich und über die angekündigten gesetzlichen Grundlagen für private Sicherheitsdienste. Seit Jahren fordert die SP ein solches Gesetz, was die Sicherheitskommission jetzt endlich einstimmig vom Regierungsrat einfordert.

Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist ein sehr wichtiger Teil des Service public. Das totalrevidierte Polizeigesetz schreibt im Wesentlichen das bereits geltende Polizeirecht fort und ergänzt es mit punktuellen, neuen Bestimmungen, um diese Aufgabe auch in Zukunft zu Gunsten der ganzen Bevölkerung wahrnehmen zu können. Der Zielkonflikt betreffend Eingriff in die Grundrechte und der Sicherheit besteht latent immer. Deshalb sind klare Regeln wichtig, damit die Grundsätze der Gesetzmässigkeit und Verhältnismässigkeit als Grundlage und Schranke der polizeilichen Aufgabenerfüllung zur Anwendung kommen. „Endlich werden jetzt im Kanton Bern gesetzliche Vorgaben für die privaten Sicherheitsdienste geschaffen, was die SP seit Jahren fordert“, zeigt sich Fraktionsvizepräsident und Grossrat Adrian Wüthrich über den einstimmigen Beschluss erfreut.

Die SP Kanton Bern unterstützt die vorgeschlagene Regelung beim Zusammenspiel von Kantonspolizei, Regierungsstatthalterämter und Gemeinden zur gemeinsamen Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Insbesondere unterstützt sie auch das neue Abrechnungssystem, wonach neu alle Gemeinden einen Beitrag an die Interventionskosten bezahlen müssen und so eine Art Versicherung vor übermässig hohen Polizeikosten haben und die administrativen Aufwände bei der Kantonspolizei vermindert. Gemeinden mit Ressourcenvertrag wird die Pauschale vom Einkaufsbetrag abgezogen, was die Städte und grossen Gemeinden finanziell entlastet. Erfreut ist die SP über die Anträge der Kommission zum Personalrecht. Heute leisten Mitarbeitende der Kantonspolizei am Wochenende Pikettdienste und werden dafür seit der Aufhebung der Zeitzuschläge nicht mehr fair entschädigt.

Die SP lehnt die Möglichkeit, die Sicherheitskosten bei Veranstaltungen mit Gewalttätigkeit an die Veranstalter zu übertragen, ab, denn dies kann die Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht einschränken. Sie kritisiert die vorgeschlagene Regelung, die bis an die Grenze dessen, was das Bundesgericht erlaubt, geht. Eine Aufhebung der maximalen Höhe der Kostenbeteiligung würde diese Grenze sogar überschreiten. Bekämpfen wird die SP die Ausweitung der Dauer der mündlich angeordneten Wegweisungen und Fernhaltungen auf 48 Stunden sowie die Bundesrecht ritzende Wegweisung von Fahrenden im Polizeigesetz. Für die SP muss das Problem der Transitplätze für Fahrende gelöst werden, bevor repressiv gegen Fahrende vorgegangen wird.

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