Rückweisung des Sozialhilfegesetzes

Die SP-JUSO-PSA Fraktion beantragt zusammen mit ihren Partnern von den Grünen und der EVP die Rückweisung des Sozialhilfegesetzes. Das Sozialhilfegesetz soll erst wieder traktandiert werden, wenn der Entwurf der Ausführungsverordnung allen Mitgliedern des Grossen Rats zur Verfügung steht und von ihnen geprüft werden konnte. Aufgrund der medialen Berichterstattung wurde klar, dass Regierungsrat Schnegg beim Kernelement der Sozialhilfegesetzrevision eine 180% Kehrtwendung vorgenommen hat. In der Vergangenheit hat er erklärt, der Grundbedarf würde reduziert, aber im Gegenzug würde das Anreizsystem der individuellen Zulagen auf breiter Ebene ausgebaut. Nun zeigt sich, dass dem offenbar nicht so ist. Vielmehr sollen gemäss dem Entwurf der Ausführungsverordnung auch die individuellen Zulagen abgesehen von wenigen Ausnahmefällen reduziert werden. Dies mit der Folge, dass auch die meisten Sozialhilfeempfänger, die als sog. Working poor arbeiten, Einbussen bei den Sozialhilfeleistungen erleiden werden.

Der Grosse Rat hat somit auf unzutreffenden Annahmen bei der ersten Lesung die einschneidenden Reduktionen des Grundbedarfs beschlossen. Damit verstösst Regierungsrat Schnegg mit seiner Kehrtwendung gegen Treu und Glauben und hat das Parlament in die Irre geführt. Der Grosse Rat muss auf soliden und verlässlichen Annahmen und Aussagen Gesetze machen können. Solange nicht geklärt ist, was nun genau in den Ausführungsverordnungen steht, kann der Grosse Rat das Sozialhilfegesetz nicht seriös beraten und verabschieden.

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