Die SP Kanton Bern ist zufrieden, dass in der Steuergesetzrevision 2021 auf eine Senkung der Unternehmenssteuern verzichtet wird. Damit respektiert der Regierungsrat das Nein des Stimmvolks. Stattdessen braucht es eine Entlastung bei den Krankenkassenprämien und bei der Kinderdrittbetreuung. Die vorgesehenen Massnahmen entlasten jedoch vor allem die oberen Einkommen, kaum aber die unteren und mittleren Einkommen. Statt Abzügen fordert die SP deshalb höhere Prämienverbilligungen sowie höhere Kinderzulagen und eine stärkere Subventionierung der Betreuungsgutscheine.
Korrekterweise hat der Regierungsrat in der vorliegenden Vernehmlassung auf eine Senkung der Unternehmenssteuern verzichtet. Die SP verlangt, dass dies auch nach der Vernehmlassung so bleibt. Der Regierungsrat muss das Nein des Stimmvolks zur Steuergesetzrevision respektieren. Gleichzeitig soll sich der Regierungsrat für eine schweizweite Steuerharmonisierung einsetzen, damit der schädliche Steuerwettbewerb endlich eingedämmt wird.
Die beiden geplanten Abzugsmöglichkeiten bei Versicherungen und Drittbetreuung von Kinder lehnt die SP ab. Inhaltlich ist die SP zwar vollkommen einverstanden, dass bei beiden Bereichen grosser Handlungsbedarf besteht. Nicht einverstanden ist die SP aber mit den geplanten Massnahmen, weil diese Augenwischerei sind. Denn Tatsache ist: Wegen den progressiven Tarifen bei den direkten Steuern bringen die Abzüge den unteren und mittleren Einkommen keine spürbare Entlastung, sondern bevorteilen vor allem die oberen Einkommen.
Als Alternative zu den Versicherungsabzügen schlägt die SP eine Erhöhung der Prämienverbilligungen vor. Die SP sammelt selber momentan eine Initiative zur Prämienentlastung. Anstelle der Abzügen für die Kinderdrittbetreuung verlangt die SP eine stärkere Subventionierung der Betreuungsgutscheine. Denkbar ist aber auch, dass die Kinderzulagen generell erhöht werden.
Weiter unterstützt die SP die geplante Änderung, dass Gemeinden die Möglichkeit erhalten, gegenüber Firmen andere Steueranlagen anzuwenden. Allerdings darf diese Möglichkeit der geteilten Steueranlage nur gegen oben angewendet werden, damit kein zusätzlicher Steuerwettbewerb zwischen den Gemeinden erfolgt. Zusätzlich fordert die SP in ihrer Vernehmlassungsantwort, dass die Steuerpflicht zukünftig erst ab dem 18. Lebensjahr gilt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Jugendliche zwar nicht mündig sind, aber dennoch Steuern bezahlen müssen. Zudem verlangt die SP einmal mehr die Abschaffung der Pauschalsteuer. Ein entsprechender Vorstoss wurde soeben in der Sommersession im Grossen Rat eingereicht.