Menschenunwürdige Kürzungen

Die SP Kanton Bern lehnt die Verordnung über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFV) vehement ab. Einerseits ist mit den geplanten Kürzungen bis zu 382 Franken pro Monat ein menschenwürdiges Leben nicht mehr möglich. Andererseits wird auf undemokratische Weise versucht, Sozialhilfekürzungen auf dem Verordnungsweg am Grossen Rat und am Stimmvolk vorbei durchzudrücken.

Schon das vom Grossen Rat im Dezember 2019 verabschiedete Gesetz zur Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) enthielt zahlreiche Verschärfungen, ordnet die Integration der Kosteneffizienz unter und stellt das Fordern vor das Fördern. Die SP-JUSO-PSA Fraktion hat dieses Gesetz deshalb klar abgelehnt. Die nun zur Konsultation vorliegende Verordnung SAFV würde zu massiven Verschlechterungen für geflüchtete Menschen führen. Insbesondere die Kürzung der Grundbedarfsleistungen für vorläufig Aufgenommene mit mehr als 7 Jahren Aufenthalt in der Schweiz lehnt die SP Kanton Bern mit Vehemenz ab. Dies würde nämlich bedeuten, dass die Betroffenen noch von 382 Franken Grundbedarf pro Monat leben müssten. Grossrätin Margrit Junker findet dazu klare Worte: «Das ist schlicht menschenunwürdig! Niemand kann von so wenig Geld leben. Damit treibt man die Menschen mit voller Absicht in die Armut.»

Im Mai 2019 wurde das Sozialhilfegesetz mit Kürzungen von 15% in der Volksabstimmung abgelehnt. Die vorliegende Kürzung widerspricht somit nicht nur dem soeben verabschiedeten Gesetz (SAFG), sondern missachtet auch den Volkswillen. Die SP Kanton Bern ist höchst befremdet über das Vorgehen der Direktion für Gesundheit, Soziales und Integration (GSI) nun über den Verordnungsweg massive Kürzungen im Grundbedarf vorzunehmen. Grossrat Stefan Jordi dazu: «Offenbar versucht Regierungsrat Schnegg nach der verlorenen Volksabstimmung die Sozialhilfekürzungen auf dem Verordnungsweg durchzudrücken. Das ist höchst undemokratisch!»

Eine Verordnung muss auf den dazugehörigen Gesetzen basieren. Dies ist beim SAFV offensichtlich nicht gegeben. Die SP plant deshalb, mit einem Vorstoss zu erwirken, dass das geltende Gesetz korrekt angewandt wird. Die SP hat zudem grösste Bedenken, ob ein solch massiv gekürzter Grundbedarf überhaupt juristisch legal ist.

Konsultationsantwort der SP Kanton Bern

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