Die Sozialdemokratische Partei des Kantons Bern hält fest, dass der Gesetzesentwurf kei-nen wirklichen Fortschritt für die Kompetenzen der französischsprachigen Minderheit im Kanton bringt; er verankert bloss bestimmte Entwicklungen im Zusammenhang mit den Folgerungen des Schlussrapports von 2014 und der aktuellen Praxis. Sie bedauert den Mangel an Visionen bezüglich einer besseren Positionierung des jurassischen Landesteils, der Französischsprachigen und der Zweisprachigkeit.
Die SP Kanton Bern bedauert, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht visionärer aus-gefallen ist und keine ehrgeizigere Weiterentwicklung der Rechte des Berner Juras und der Französischsprachigen des Verwaltungskreises Biel sowie der Zweisprachigkeit mit sich bringt. Die SP Kanton Bern hätte es begrüsst, wenn man sich parallel zu den Empfehlungen der Exper-tenkommission für Zweisprachigkeit Gedanken zu deren Förderung und zur Unterstützung der französischsprachigen Minderheit des Kantons gemacht und diese teilweise in das Projekt Sta-tus quo plus eingebunden hätte. Dazu Grossrätin Samantha Dunning: «Dem Projekt fehlt es an Ambitionen bezüglich einer verstärkten Förderung der Region Berner Jura und der Franzö-sischsprachigen des Verwaltungskreises Biel. Vor allem aber hat der Regierungsrat die Gele-genheit verpasst, Grundlagen zu schaffen, um die Zweisprachigkeit der Region und des Kantons weiterzuentwickeln. Schade!»
Die SP Kanton Bern begrüsst jedoch ausdrücklich die Durchlässigkeit von Lotterie-, Sport- und Kulturförderungsfonds; sie bedeutet im Hinblick auf die Kompetenzen des BJR einen grossen Fortschritt und entspricht den Bedürfnissen der Region. Die SP fordert zusätzlich, dass die Kompetenzen des BJR im Zusammenhang mit dem Lotterie- und dem Sportfonds im Rahmen der kantonalen Gesetzgebung in einer Verordnung festgehalten werden. Die SP bedauert, dass manche Vorstösse, die im Bericht der Staatskanzlei über das Projekt Status quo plus enthalten waren, im Gesetzgebungsprozess schliesslich fallengelassen wurden. Laut Grossrätin Maurane Riesen «hat der Kanton der Bevölkerung des Berner Juras im Rahmen der Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit einen Status quo plus in Aussicht gestellt, nun muss er sein Verspre-chen einlösen.»
Die Erweiterung des RFB-Perimeters im Gesetz ist ebenfalls ein durchaus positiver Punkt, weil sie ermöglicht, die Französischsprachigen in den Gemeinden um Biel herum mitzuberücksichti-gen. Auch die Anerkennung der Fédération interjurassienne de coopération et de développe-ment (FICD) und deren Unterstützung sind ein Schritt in die richtige Richtung; dies legalisiert die bestehende Situation. Alle lateinischen Kantone verfügen über einen Kantonalverband für die internationale Zusammenarbeit. Die Erwähnung im Gesetz erlaubt es nun, die Teilnahme des Berner Juras in dieser wichtigen interkantonalen Struktur zu institutionalisieren. In ihr sind zahl-reiche NGO mit Sitz im französischsprachigen Kantonsteil vertreten.
Die SP Kanton Bern ruft die Wichtigkeit einer ständigen und transparenten Kommunikation zwi-schen BJR und RFB sowie mit dem Kanton in Erinnerung. Zum Beispiel sollten bei Berichten und Verordnungen zum Sonderstatut des Berner Juras gemäss Art. 5 der Kantonsverfassung und/oder zur französischsprachigen Bevölkerung des Verwaltungskreises Biel der RFB genauso wie der BJR systematisch zur Stellungnahme eingeladen werden, weil Veränderungen im Berner Jura die Französischsprachigen des Verwaltungskreises Biel direkt oder indirekt betreffen kön-nen, und umgekehrt. Ebenfalls wünschenswert wäre es, wenn der RFB und der BJR systema-tisch Feedback von den Direktionen oder vom Regierungsrat bei Mitberichts- und Vernehmlas-sungsverfahren erhielten, bevor die Geschäfte vor den Grossen Rat gelangen.
Schliesslich fordert die SP Kanton Bern, dass statt «Minderheit» der Begriff «Bevölkerung» ver-wendet wird, wenn von der französischsprachigen Bevölkerung des Verwaltungskreises Biel die Rede ist, da es sich in manchen Gemeinden um eine relative Minderheit handelt, die über 40 Prozent der Bevölkerung ausmachen kann.