Die SP Kanton Bern ist froh, dass ab heute wieder Anträge für Härtefälle eingereicht werden können. Allerdings ist die SP nicht damit einverstanden, dass der Kanton Bern die Bundesvorgaben verschärft und einen Mindestumsatz von CHF 100’000 verlangt. Die SP fordert deshalb den Regierungsrat in einer dringlichen Motion dazu auf, die Verordnung umgehend anzupassen und Anträge bis zu einem Mindestumsatz von CHF 50’000 zuzulassen.
Die SP Kanton Bern ist froh, dass ab heute wieder Anträge für Härtefälle eingereicht werden können. Viele Unternehmen und ihre Arbeitnehmenden benötigen die Unterstützung dringend. Allerdings ist die SP Kanton Bern enttäuscht, dass der Regierungsrat die Bundesvorgaben verschärft hat und einen Mindestumsatz von CHF 100’000 statt CHF 50’000 verlangt.
Grossrätin und Motionärin Sarah Gabi Schönenberger sagt dazu: «Es ist zwar gut, dass der Regierungsrat rasch gehandelt hat, um den Betroffenen möglichst zeitnah Zugang zu den Härtefallhilfen gewährleisten zu können. Aber es ist nicht zielführend, wenn er die Härtefallhilfen in diesem Bereich bewusst kürzt für einen nicht zu vernachlässigenden Teil der Selbständigen. Gerade Kleinstunternehmen und Selbständigerwerbende mit tiefen Einkommen sind schon im Normalfall grösseren Schwierigkeiten ausgesetzt und leiden besonders während der Corona-Krise.»
Oft werden solche Unternehmen betrieben, um ein tiefes Grundeinkommen einer Familie zu ergänzen.Der momentane Lohnausfall ist zwar teilweise durch Kurzarbeitsentschädigungen oder bei Selbständigerwerbenden durch die EO gedeckt. Der Regierungsrat geht davon aus, dass bei einem Umsatz von unter CHF 100’000 höchstens ein Nebenerwerb vorliegt und die Fixkosten zudem äusserst gering ausfallen. Dies ist aber längst nicht in allen Fällen zutreffend, auch bei einem Umsatz von unter CHF 100’000 kann ein wesentlicher Beitrag zum Haupterwerb vorliegen und die Fixkosten sind je nach Bereich der Selbständigkeit nicht überall grundsätzlich tief. Die SP Kanton Bern fordert deshalb den Regierungsrat in einer dringlichen Motion dazu auf, die Verordnung umgehend anzupassen und Anträge bis zu einem Mindestumsatz von CHF 50’000 zuzulassen.