Die SP Kanton Bern ist hocherfreut, dass der Regierungsrat die Umsatzuntergrenze für Härtefallhilfen auf CHF 50’000 gesenkt hat. Er setzt damit eine dringliche SP-Motion um, die in der Frühlingssession vom Grossen Rat überwiesen wurde. Endlich erhalten auch kleine Unternehmen die dringend benötigte Unterstützung vom Kanton.
Die SP Kanton Bern nimmt mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die Umsatzuntergrenze für Härtefallhilfen auf CHF 50’000 gesenkt hat. Er setzt damit die dringliche Motion «Keine kantonalen Verschärfungen bei Härtefallhilfen» der SP-Grossratsmitglieder Sarah Gabi Schönenberger und Ueli Egger um, die in der Frühlingssession vom Grossen Rat überwiesen wurde. Endlich erhalten auch kleine Unternehmen die dringend benötigte Unterstützung vom Kanton. Oft werden solche kleinen Unternehmen betrieben, um ein tiefes Grundeinkommen einer Familie massgeblich zu ergänzen. Die letzten Monate zeigten, dass bei der bisherigen Regelung manche Unternehmen mit einem Umsatz von knapp unter CHF 100’000 prompt durch die Maschen fielen.
Die SP Kanton Bern ist zudem sehr froh, dass der Regierungsrat auch eine Lösung für Vereine ohne Handelsregistereintrag gefunden hat wie beispielsweise das Berner Restaurant «Sous Le Pont». Das Ziel muss weiterhin sein, möglichst viele Betriebe und Arbeitsstellen zu erhalten. Es ist sowohl gesellschaftlich wie auch wirtschaftlich sinnvoller schon bestehende Strukturen mit Hilfsgeldern zu erhalten, anstatt diese dann später wieder mühsam aufzubauen. Motionär und Co-Präsident der SP Kanton Bern Ueli Egger sagt dazu: «Aufgrund der epidemiologischen Lage sind die harten Einschränkungen unumgänglich. Umgekehrt muss der Kanton aber die betroffenen Unternehmen auch angemessen unterstützen, damit möglichst viele einigermassen unbeschadet durch die Krise kommen.»