Situation für Menschen in Nothilfe umgehend verbessern

Die SP Kanton Bern ist sehr besorgt über den Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter bezüglich der Nothilfesituation im Kanton Bern. Offensichtlich hat der zuständige Sicherheitsdirektor viel zu lange die Realität ausgeblendet. Die SP fordert den Regierungsrat auf, dass er die Situation für die Menschen in der Nothilfe umgehend verbessert. Menschenwürdig wäre es, die Rückkehrzentren zu schliessen und das Unrecht zu beenden.

Im Kanton Bern herrscht eine restriktive Praxis im Umgang mit Menschen mit negativem Asylbescheid. Seit der Einführung des Einführungsgesetzes zum Ausländer- und Integrationsgesetz (EG AIG) per 1. Juli 2020 im Kanton Bern müssen Asylsuchende mit einem negativen Asylbescheid in sogenannten Rückkehrzentren von der Nothilfe leben. Auch Familien mit Kindern werden in diesen Zentren untergebracht. Die SP Kanton Bern hat diese unmenschliche Unterbringung bereits in der Gesetzesberatung kritisiert. Oftmals leben Asylsuchende mit negativem Bescheid jahrelang in einer Situation, die eigentlich nur als Übergangslösung für eine kurze Zeit vorgesehen wäre. Die Lebensbedingungen in den Zentren wurden von Betroffenen und Fachpersonen mehrfach als äusserst prekär und unmenschlich geschildert. Co-Präsidentin Mirjam Veglio sagt dazu: «Es entsteht der Eindruck, dass mittels bewusster Zermürbungstaktik, die Menschen zur Rückkehr in ihr Heimatland gebracht werden sollen – in Heimatländer, in denen ihre Sicherheit gefährdet ist.»

Der Grosse Rat hat im Juni 2021 eine Motion der SP-JUSO-PSA-Fraktion überwiesen, in welcher der Regierungsrat beauftragt wird, in einem unabhängigen Bericht darzulegen, inwiefern die Situation in den kantonalen Rückkehrzentren menschenrechtskonform und kindgerecht ausgestaltet ist und wie den Anforderungen der UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) entsprochen wird. Der Regierungsrat beauftragte daraufhin die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) mit dieser Überprüfung. Dieser Bericht der NKVF mit Datum vom 30.11.2021 wurde heute nun veröffentlicht. Die SP Kanton Bern ist sehr besorgt über die Prüfungsresultate der Kommission. Die Kommission hält fest, dass die Lebensbedingungen in den Rückkehrzentren für Familien mit Kindern nicht menschenwürdig sind und sie nicht mit der UNO-Kinderrechtskonvention vereinbar sind.

Die Unterbringung in den Rückkehrzentren ist insbesondere für Familien mit Kindern nicht zumutbar. Kinder haben ein Recht auf Bildung, Förderung und Gesundheit, welchem nur mit einer stabilen und angemessenen Wohnsituation und mit Integration in einer öffentlichen Schule nachgekommen werden kann. Die Situation in den Rückkehrzentren verletzt das Recht von Kindern auf angemessene Lebensbedingungen (Artikel 27) und das Recht auf Ruhe und Freizeit sowie auf Spiel und altersgemässe aktive Erholung (Artikel 31). Die NKVF empfiehlt dem Kanton Bern, Kinder mit ihren Familien grundsätzlich in privaten Wohnungen unterzubringen.

Die SP ist zudem sehr erstaunt, dass der Bericht seit über zwei Monaten vorliegt, aber erst jetzt publiziert wurde. Es liegt der Verdacht nahe, dass in der Zwischenzeit mit kurzfristigen Massnahmen versucht wurde, das Bild noch ein wenig zu verbessern. Die SP fordert den zuständigen Regierungsrat Müller auf, endlich seine Verantwortung wahrzunehmen und die Situation für die Menschen in der Nothilfe nachhaltig zu verbessern. Es braucht umgehend menschenwürdige Unterbringungen wie Familienwohnungen. Konsequenterweise müssten die Rückkehrzentren geschlossen und das Unrecht beendet werden. Grossrätin und Motionärin Ursula Marti sagt dazu «Zu lange wurde die Situation in den Rückkehrzentren beschönigt und die Realität ausgeblendet.»

Motion «Unklare Nothilfe-Situation im Kanton Bern»

Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter

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