Der Berner Regierungsrat will Gemeinden zwingen können, Videoüberwachungskameras zu installieren. Die SP Kanton Bern lehnt diesen Verstoss gegen die Gemeindeautonomie klar ab. Grundsätzlich stellt sich die SP gegen eine weitere Ausdehnung der Videoüberwachung und lehnt deshalb auch die generelle Einführung von Bodycams ab.
Für die SP Kanton Bern ist eine gut funktionierende und mit den nötigen Mitteln und Kompetenzen ausgestattete Kantonspolizei unerlässlich für die Berner Bevölkerung. Die Kantonspolizei ist ein wichtiger Bestandteil des Service public. Für die SP bedeutet das aber auch, dass möglichst minimale Interventionen in die Grundrechte der Bevölkerung erlaubt sein sollen, damit die Sicherheit immer im Dienst der Bevölkerung steht. Die SP Kanton Bern begrüsst deshalb die vorliegende Teilrevision des Polizeigesetzes im Grundsatz. Insbesondere begrüsst sie, dass die diskriminierenden Bestimmungen gegen Fahrende gestrichen werden und die Arbeitsbedingungen der Polizist:innen verbessert werden.
Allerdings enthält die Revision auch Punkte, die die SP klar ablehnt. Dazu gehört insbesondere der neue Artikel, mit dem der Kanton Gemeinden zwingen kann, Gebiete per Video zu überwachen. Die SP lehnt diesen kantonalen Zwang zur Videoüberwachung in aller Deutlichkeit ab. Sie erachtet die vorgeschlagene Regelung als klare Missachtung der Gemeindeautonomie. Nicht nur gibt sie dem Regierungsrat die Kompetenz Videoüberwachungen gegen den Willen der betroffenen Gemeinden zu installieren, sondern sie überbürdet den betroffenen Gemeinden auch noch die Kosten dafür. Edith Siegenthaler, Grossrätin und Vizepräsidentin der Sicherheitskommission, sagt: «Der Zwang zur Videoüberwachung verstösst klar gegen die Gemeindeautonomie. Über die Installation von Videoüberwachungskameras soll die Gemeinde und damit die direkt betroffene Bevölkerung entscheiden.»
Weiter lehnt die SP den neuen Artikel für Bodycams ab. Grundsätzlich fände es die SP zwar sinnvoll, das Pre-Recording auf gesetzlicher Ebene zu verankern. Allerdings wird mit diesem Artikel durch die Hintertüre auch der generelle Einsatz von Bodycams vorgesehen, was die SP ablehnt. Videoüberwachung stellt immer einen Eingriff in die Grundrechte der gefilmten Personen dar, was nicht leichtfertig eingegangen werden sollte. Das Filmen von Einzelpersonen ist heute im Polizeigesetz nur im Rahmen von Massenveranstaltungen erlaubt. Die SP ist gegen eine weitere Ausdehnung der Videoüberwachung und lehnt deshalb den vorliegenden Bodycam-Artikel ab.