Am 14. Juni 2015 entscheiden Volk und Stände über die Eidg. Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)». Zur Unterstützung der Volksinitiative hat sich ein überparteiliches Berner Komitee «JA zur Erbschaftssteuerreform» formiert. Offiziell unterstützt wird die Initiative von den bernischen Sektionen der EVP, Grünen, SP und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Für das Komitee ist klar, eine nationale Erbschaftssteuer ist gerecht, gewerbefreundlich und fair. Sie leistet einen wichtigen finanziellen Beitrag zur Stabilisierung der AHV. Das Co-Präsidium des Komitees hat im Rahmen einer Medienkonferenz ihre Hauptargumente für die Initiative dargelegt. Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich nicht um eine neue Steuer, sondern um eine Steuerreform. Unter dem Druck des Steuerwettbewerbs haben die meisten Kantone, darunter auch der Kanton Bern, die direkten Nachkommen (Kinder und Enkel) von der Erbschaftssteuer befreit. Die Einnahmen der kantonalen Steuer haben sich in der Folge massiv reduziert. Der bernische Finanzhaushalt hat darunter gelitten. Mit der Einführung einer nationalen Erbschafts-und Schenkungssteuer kann der Steuersenkungswettlauf der letzten Jahrzehnte auf einen Schlag gestoppt werden. Der Ertrag kommt zu einem Drittel den Kantonen zugute und ersetzt somit den Wegfall der kantonalen Steuer. Gerecht, gewerbefreundlich und fair Für Grossrätin Christine Häsler, Grüne, steht die ungleiche Vermögensverteilung im Vordergrund. Die Schere zwischen armen und reichen Schweizerinnen und Schweizern klafft immer weiter auseinander. «Es ist Zeit, dass wir wieder den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft fördern und diese Solidarität einfordern – mit einer Erbschaftssteuer, die für einen fairen Ausgleich sorgt.» Für Häsler ist die Erbschaftssteuer einfach, logisch und fair. «Es ist stossend und problematisch, wenn ausgerechnet Erbschaften, also jene Einkünfte, die ohne irgendeine Anstrengung und allein aufgrund der familiären und persönlichen Umstände erzielt werden, von der Steuer befreit sind.» Markus Wenger, Unternehmer und EVP Grossrat, wehrt sich gegen den Vorwurf der Gegnerseite, dass es sich bei der Erbschaftssteuer um einen unternehmerfeindliche Steuer handelt, die das Lebenswerk vieler KMU-Besitzer gefährdet. «Gemäss Verfassungstext muss das Parlament für Unternehmen die Freigrenze so festlegen, dass ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die meisten KMU-Familien besitzen ein Vermögen, das von der Erbschaftssteuer kaum betroffen wäre.» Wenger betont zudem, dass die Erbschaftssteuer auch die Nachfolgeregelung in einem Familienunternehmen nicht erschwert. «Wenn zum Beispiel unser Betrieb mit 135 Mitarbeitern von meiner Familie weitergeführt wird, schulden wir gar keine Erbschaftssteuer.» Wenger spricht sogar von einer gewerbefreundlichen Steuer. «Die Unternehmen werden bei den Abgaben zur Altersvorsorge entlastet.» Laut Ursula Marti, Präsidentin SP Kanton Bern und Grossrätin, bringen die Erträge der nationalen Erbschaftssteuer eine wichtige und nötige Stärkung der AHV, des wohl wichtigsten Sozialwerks. «Wir stehen aufgrund der demografischen Entwicklung vor einer grossen AHV-Reform. Ohne die Erträge aus der Erbschaftssteuer müssten die künftigen Ausgaben für die AHV anderweitig finanziert werden: über Beitragserhöhungen, also zusätzliche Lohnabzüge und Lohnnebenkosten, oder durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.» Marti betont, dass die Erbschaftssteuer dem Prinzip der konsequenten Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit folgt. «Wer das Glück hat, in eine begüterte Familie hineingeboren zu werden, soll einen kleinen Teil von seinem Erbe abgeben, als Ausgleich für all jene, die dieses Glück nicht hatten.» Vernünftiger Steuersatz Die Erbschaftssteuer ist ohne Progression ausgestaltet und beträgt 20% auf dem steuerpflichtigen Betrag. Das schafft einfache und übersichtliche Verhältnisse. Der Steuersatz von 20% ist gegenüber den Steuersätzen in den wichtigsten OECD-Ländern (Deutschland 30%, Grossbritannien sowie USA 40% und Frankreich 45%) absolut konkurrenzfähig.