Gleiche Sicherheitskosten für alle

Die SP Kanton Bern begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort die Totalrevision des Polizeigesetzes. Allerdings müssen einige Punkte noch verbessert werden. So fordert die SP, dass die Kosten für die Sicherheit kantonsweit dieselben sein müssen. Weiter lehnt es die SP ab, dass die Kosten eines Polizeieinsatzes bei einer Veranstaltung dem Veranstalter übertragen werden können.

Die SP Kanton Bern begrüsst die Totalrevision des Polizeigesetzes im Grossen und Ganzen. Grossrat Adrian Wüthrich sagt dazu: «Sehr erfreulich sind die ausführlichen Regelungen für private Sicherheitsdienste. Wir wollen aber, dass die einzelnen Mitarbeitenden und nicht nur die Sicherheitsfirmen, die Beweispflicht für ihre Eignung erbringen müssen.

Zudem begrüssen wir, dass angemessen auf Vergehen wie häusliche Gewalt und Stalking eingegangen wird.» Allerdings gibt es weitere Punkte, die noch verbessert werden müssen. So findet es die SP zwar sehr gut, dass alle Gemeinden nun ihren Beitrag an die Sicherheit bezahlen sollen. Die Skalierung ist jedoch immer noch nicht proportional zur Bevölkerung ausgestaltet. Parteipräsidentin Ursula Marti meint: «Mit dem vorgesehenen Schlüssel würden Städte wie Bern und Biel über Gebühr belastet. Wir fordern deshalb, dass die Kosten pro Person kantonsweit dieselben sein sollen.»

Neu ist vorgesehen, dass bei Veranstaltungen, bei denen Gewalt an Personen oder Sachen verübt wurde, dem Veranstalter die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden kann. Dies ist in der Praxis kaum umsetzbar. Gewalt an Personen oder Sachen kann ungeachtet der Art der Veranstaltung verübt werden und ohne Kausalzusammenhang zum Veranstalter entstehen. Zudem wird damit die Versammlungsfreiheit infrage gestellt. Die SP lehnt diese Neuerung deshalb klar ab.

Leider kommt es immer wieder vor, dass bei Polizeieinsätzen Personen zu Schaden kommen. Deshalb braucht es eine klare Regelung für die Anwendung von polizeilichen Einsatzmitteln. Diese ist im Gesetz aber nur für Schusswaffen vorgesehen. Die SP verlangt deshalb, dass es auch bei anderen Einsatzmitteln Einschränkungen gibt. Dabei soll insbesondere das Verwenden von Gummischrot verboten sein, wenn Unbeteiligte getroffen werden könnten. Zudem soll der Einsatz von gefährlichen Reizstoffen, insb. CS- und CN-Tränengas, verboten werden.

Im Hinblick auf die neue Gesetzgebung beim Nachrichtendienst und beim Fernmeldewesen fehlen noch einige Präzisierungen, namentlich zum Datenschutz und zur Wahrheitspflicht bei polizeilich erhobenen Informationen. Abschliessend möchte die SP betonen, dass bei der polizeilichen Arbeit die Einhaltung der Grundrechte immer oberste Priorität haben muss.

Vernehmlassungsantwort

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